Gefährliche Berufe in Deutschland: Zugbegleiter (Gewalt)
Vom Feindsender
[z]Anfang Februar 2026 war ein Zugbegleiter in einem Regionalexpress in Rheinland-Pfalz von einem Fahrgast erschlagen worden, als dieser dessen Fahrkarte kontrollieren wollte. Im selben Monat wurde bekannt, dass es im Verlauf des Jahres 2025 insgesamt zu über 3.000 Angriffen auf Bahnmitarbeiter kam, vor allem im Regionalverkehr.
Ein halbes Jahr später droht die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG mit deutschlandweiten Streik- und Blockadeaktionen im Regionalverkehr, wenn die Bundesregierung nicht bald eine Verschärfung des Strafmaßes für Angriffe auf Zugbegleiter auf den Weg bringt, wie die Bild am Sonntag und andere Medien berichten. Man werde den Dienstplänen ab Januar nicht zustimmen, so der EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Das versprochene Gesetz müsse noch in diesem Jahr in den Bundestag – "sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm", so Burkert. Er äußerte sich zugleich enttäuscht über die Untätigkeit der Bundesregierung.
Die Tagesschau zitierte am Sonntag zudem den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, Ralf Damde, der darauf hinwies, dass statistisch gesehen täglich acht Bahnmitarbeiter im Dienst angegriffen würden. Keiner wisse vor seiner Schicht, ob er auch gesund wieder nach Hause komme. "Wenn Politik und staatliche Stellen uns nicht schützen wollen", so Damde, "müssen wir uns selber schützen."
Ein Sprecher des Justizministeriums sagte der Bild am Sonntag, der durch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im Frühjahr in Aussicht gestellte Gesetzentwurf befinde sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Ziel sei es, dass der Bundestag ihn noch in diesem Jahr beraten und "gegebenenfalls beschließen kann". Ob Zugbegleiter in den Entwurf aufgenommen werden, ließ er allerdings offen.
Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Bahnmitarbeiters hatte das Landgericht Zweibrücken den 26 Jahre alten Täter Anfang Juli wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Tötungsvorsatz hat das Gericht dabei nicht gesehen. Der Anwalt der Hinterbliebenen kritisierte die Entscheidung nach der Urteilsverkündung als Fehlurteil. Er hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt, um eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags zu erreichen.[/z]
Rainer
--
![[image]](images/uploaded/feminismus-gegen-frau.png)
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Merz bitte mit!
„Das hat nichts mit Nichts zu tun“
Interessant ist auch das Intro, denn dazu hätte der Mr.X einige Vorschläge („Feindsender“-Link: https://dert.online/inland/289568-angriffe-auf-zugbegleiter-in-deutschland/ ):
[z]23.08.2026
Angriffe auf Zugbegleiter in Deutschland: Eisenbahnergewerkschaft droht mit Streik
Ein 26‑Jähriger, der Anfang Februar in Rheinland-Pfalz einen Zugbegleiter tötete, wurde in erster Instanz zu nur zehn Jahren Haft verurteilt. Die Eisenbahnergewerkschaft fordert daher eine Verschärfung des Strafrahmens im StGB bei Angriffen auf Bahnmitarbeiter, doch das versprochene Gesetz lässt auf sich warten.
[… weiter siehe Beitrag vom Rainer] [/z]
Das Gesetz muß folgendermaßen aussehen:
ALLE ILLEGAL EINGEREISTEN AUSLÄNDER GEHÖREN IN ARBEITSLAGER INTERNIERT, UM DORT DAS RÜCKFLUG-TICKIT ZU ERARBEITEN UND DIE KOSTEN - UM DIE SIE DEUTSCHE STEUERZAHLER BESCHISSEN HABEN - ZU KOMPENSIEREN.
[z][…] Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Bahnmitarbeiters hatte das Landgericht Zweibrücken den 26 Jahre alten Täter Anfang Juli wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Tötungsvorsatz hat das Gericht dabei nicht gesehen. Der Anwalt der Hinterbliebenen kritisierte die Entscheidung nach der Urteilsverkündung als Fehlurteil. Er hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt, um eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags zu erreichen.[/z]
Auch hier: 10 Jahre Arbeitslager zu obigen Konditionen.
Und wieso erfahren wir so wenig über den Mörder Ioanni V.?
Und wieso erfahren wir Nicht, daß ein Tag Haft den Steuerzahler rund 200,- Euro kostet?
„Das hat nichts mit Nichts zu tun“
Siehe Gerhard Kaindl: Das Messer volle Kanne in den Rücken war dann "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang"!