Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Zeitgeistes; Amen! (Recht)

Manhood, Montag, 24.08.2026, 15:25 (vor 15 Stunden, 18 Minuten)

AfD-Politikerin nach 15 Jahren bei der Diakonie entlassen – Unternehmen veröffentlicht Erklärung

Nach 15 Jahren bei einem diakonischen Unternehmen erhält AfD-Kandidatin Martina Müller die fristlose Kündigung. Die Mission:Lebenshaus betont, es gehe darum, die Glaubwürdigkeit des kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren.

Auszug:

Menschen in vulnerablen Lebenslagen müssten darauf vertrauen können, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung oder sozialem Status mit Achtung und Empathie behandelt zu werden.

Empathie unabhängig von der Weltanschauung, sofern die Weltanschauung die richtige ist! s_erleuchtung

https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a851273d537b08639dcc7c7/friesland-afd-politikerin-nach-15-jahren-bei-der-diakonie-entlassen-unternehmen-veroeffentlicht-erklaerung.html

Grüsse

Manhood

--
Regime Change jetzt!

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Zeitgeistes; Amen!

Pack, Montag, 24.08.2026, 18:03 (vor 12 Stunden, 40 Minuten) @ Manhood
bearbeitet von Pack, Montag, 24.08.2026, 18:11

Das ist die evangelisch-satanistische Kirche, die auch Feminismus und Abtreibungen befürwortet.
Der Antichrist

Da geht es um was anderes

Mr.X, Montag, 24.08.2026, 18:11 (vor 12 Stunden, 32 Minuten) @ Manhood

Nämlich massiven Wahlbetrug in Altenheimen: https://www.youtube.com/shorts/WdLzjkxyUOY?ra=m

Und da sind lästige Zeugen von der AfD natürlich unerwünscht!

Wahlbetrug ist auch Satanismus

Pack, Montag, 24.08.2026, 18:18 (vor 12 Stunden, 25 Minuten) @ Mr.X

- kein Text -

Diese Flüchtlinge wollte und will die EU nicht

Pack, Montag, 24.08.2026, 18:32 (vor 12 Stunden, 11 Minuten) @ Pack

Erstaunlich ist doch, wie die Kirche seit Jahrzehnten dem Abschlachten der Deutschen kritiklos zuschaut.

Hamidullah, Montag, 24.08.2026, 20:39 (vor 10 Stunden, 5 Minuten) @ Manhood

Täglich werden Deutsche mit Messern u. Macheten abgeschlachtet ... oder einfach nur wie eine Ratte mit der Faust erschlagen, täglich werden deutsche Frauen gruppenvergewaltigt. Setzt sich die Kirche für diese tatsächlichen Opfer ein? Hört man von der Kirche zu diesen unfassbaren Vorgängen ein Wort der Kritik? Ich hörte nichts und ich kann mich auch nicht an irgendwelche Kritik erinnern. Ganz im Gegenteil: Die Kirche profitiert durch das Betreiben von Asylbetrügerresidenzen erheblich von dieser Kriminalität. So schaut´s aus. Völlig gefahrlos, unter dem Deckmantel der "Nächstenliebe", kommt die Kirche so an unsere Steuermilliarden heran. Ein Menschenlebe zählte für die Pfaffen noch nie. Vergesst nicht, dass dieses Pack im Mittelalter ohne Bedenken 100.000 auf die Scheiterhaufen stellte.

Ich sage nur: Scheiß-Religion(en)!

Religionen muss man aus den hohlen Hirnen prügeln wie Ideologien! Religionsfreiheit heißt für mich, ohne solch eine Scheiße leben zu können. Morden tun sie alle. Die einen haben nur 300 Jahre eher damit aufgehört. Dafür schauen sie heute dem Morden kritiklos zu. Und dann wäre da noch der Kindesmissbrauch ... Schneidet ihnen die Schwänze ab! Mit dem Cuttermesser!

Wahlbetrug ist zunächst einmal strafbar (siehe StGB) - Bitte komplett durchlesen!

Mr.X, Dienstag, 25.08.2026, 01:04 (vor 5 Stunden, 40 Minuten) @ Pack

Strafgesetzbuch (StGB) - § 107 Wahlbehinderung
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 107a Wahlfälschung
(1)
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 107b Fälschung von Wahlunterlagen
(1)
Wer
1. seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,
2. einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,
3. die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,
4. sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) […]

Strafgesetzbuch (StGB) - § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 108b Wählerbestechung
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 108c Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).

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