Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Seltsame Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur. (Manipulation)

Hamidullah, Mittwoch, 02.09.2026, 07:25 (vor 21 Stunden, 28 Minuten)

Die Vorgänge um vermeintliche Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur sind schon seltsam. Auf Grund linksgrüner Vernichtungspolitik (Stichwort: "Energiewende") wird ja die sichere Energieversorgung sowieso zum Glücksspiel. Was liegt da näher, als im Vorfeld vermeintliche Angriffe auf diese Infrastruktur zu simulieren, um es dann z.B. Putin in die Schuhe zu schieben, wenn das durch Grüne fragil gemachte Stromnetz zusammenbricht?

Seltsam ist auch, dass die Täter immer schon weg sind, wenn die Ermittler kommen. Könnten das vielleicht dieselben Personen sein?

Lustig ist auch, dass man relativ schnell einen Täter ausmacht. Russland.
Bei Nordstream 2 ist man sich ja bis heute nicht sicher und führt regelmäßig Phantomverhaftungen durch. Nur zum Vergleich: Die Rollator-Putschisten sitzen seit 4 Jahren in U-Haft, ohne eine bisher rechtskräftige Verurteilung. Einer ist wohl schon im Öko-Knast gestorben ...

Schaun wir mal, an welchem Kraftwerk als nächstes "Raketenangriffe" erfolgen ...

s_popcorn

Seltsame Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur.

Pack, Mittwoch, 02.09.2026, 08:14 (vor 20 Stunden, 38 Minuten) @ Hamidullah

Kriegstreiberei.

Warum wohl hat 2017 das Regime StGB §80 gestrichen (Vorbereitung eines Angriffskrieges … lebenslange Freiheitsstrafe)!?

Mr.X, Mittwoch, 02.09.2026, 14:10 (vor 14 Stunden, 42 Minuten) @ Pack

Verratstatbestände - Friedensverrat
§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a StGB - Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
- https://www.sadaba.de/GSBT_StGB_080_104.html

War damals natürlich nur „Verschwörungstheorie“:

02.01.2017 - Verschwörung um § 80
Halbe Wahrheiten zum "Angriffskrieg"
"Der Bundestag streicht die Vorbereitung eines Angriffskriegs klammheimlich aus dem Strafgesetzbuch". So kolportieren es soziale Netzwerke und fragwürdige Medien. Was sie verschweigen: Der Straftatbestand ist keineswegs abgeschafft – im Gegenteil.

Von: Jürgen P. Lang
[…]

Nicht abgeschafft, sondern unter den Teppich gekehrt. Denn wer sollte dem BRD-GmbH-Regime denn nun die Anklage machen?

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