Warum wohl hat 2017 das Regime StGB §80 gestrichen (Vorbereitung eines Angriffskrieges … lebenslange Freiheitsstrafe)!? (Manipulation)
Verratstatbestände - Friedensverrat
§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a StGB - Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.- https://www.sadaba.de/GSBT_StGB_080_104.html
War damals natürlich nur „Verschwörungstheorie“:
02.01.2017 - Verschwörung um § 80
Halbe Wahrheiten zum "Angriffskrieg"
"Der Bundestag streicht die Vorbereitung eines Angriffskriegs klammheimlich aus dem Strafgesetzbuch". So kolportieren es soziale Netzwerke und fragwürdige Medien. Was sie verschweigen: Der Straftatbestand ist keineswegs abgeschafft – im Gegenteil.
Von: Jürgen P. Lang
[…]
Nicht abgeschafft, sondern unter den Teppich gekehrt. Denn wer sollte dem BRD-GmbH-Regime denn nun die Anklage machen?
gesamter Thread:
- Seltsame Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur. -
Hamidullah,
02.09.2026, 07:25
- Seltsame Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur. -
Pack,
02.09.2026, 08:14
- Warum wohl hat 2017 das Regime StGB §80 gestrichen (Vorbereitung eines Angriffskrieges … lebenslange Freiheitsstrafe)!? - Mr.X, 02.09.2026, 14:10
- Seltsame Angriffe auf deutsche Energie-Infrastruktur. -
Pack,
02.09.2026, 08:14