Hallo
Eine solche Reaktion des Richters ist nicht hilfreich, sondern zerstörerisch für die Rechtspflege:
"Der zuständige Oberrichter hat dem Bericht der Zeitung nach Strafanzeige gegen die junge Frau eingereicht. Zuvor habe sie ihm ihre Lügen gebeichtet. Die Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich hat ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Freiheitsberaubung eröffnet." (Zitat aus dem verlinkten Blick Artikel)
So kann man als einzige Maßnahme nicht vorgehen und es dann auf sich beruhen lassen.
Wer wirklich bestraft und verurteilt werden muss:
#die Richter und die übrigen Entscheider der zwei Gerichte, die die Eltern verurteilt haben
#das vierköpfige Gutachterteam, welches ihren Aussagen eine «hohe Wahrscheinlichkeit der Glaubhaftigkeit bescheinigte.
#diejenigen noch zu ermittelnden "Betreuer oder Berater", die der Tochter die eine Straftat vortäuschende Lüge eingeredet haben.
Gruß, Andi