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Wärmepumpe macht Nachbarn krank. Gericht urteilt: Wärmepumpe darf das! (Klimawahn)

Grüne Abrissbirne, Mittwoch, 09.09.2026, 08:39 (vor 1 Tag, 7 Stunden, 58 Min.)

Wärmepumpe macht Nachbarn krank: Gericht fällt klares Urteil

Vibrierende Möbel, Schlafstörungen, Magenprobleme: Eine Wärmepumpe in NRW macht Anwohner krank. Das Landgericht Bielefeld fällt ein eindeutiges Urteil.

Die Geräusche von Wärmepumpen dürfen bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Das soll verhindern, dass sich Anwohner gestört fühlen. Doch auch diese strengen Vorgaben können für einige noch zu laut sein. Wie für ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen.

Darum ging es in dem Fall

In dem konkreten Fall (Az. 1 O 310/24) ging es um die Betreiber einer Wärmepumpe, von der ein so tieffrequentes Brummen ausging, dass die Möbel im Schlafzimmer des Nachbarehepaares vibrierten. Dieses Brummen setzte dem Ehepaar gesundheitlich laut eigener Aussage stark zu. Der Ehemann habe unter Schlafstörungen, Magenproblemen und Erschöpfungszuständen gelitten. Sein gesundheitlicher Zustand habe sich so verschlechtert, dass er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste. Seine Frau, die bereits unter Tinnitus gelitten habe, berichtete von einer Verschlimmerung der Symptome.

Die Betroffenen baten die Wärmepumpenbetreiber daraufhin, das Gerät nachts abzustellen. Doch weder ein Anwaltsschreiben noch ein Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt führten dazu, dass die Wärmepumpenbetreiber das Gerät abschalteten. Daraufhin zog das Nachbarehepaar vor Gericht.

So urteilte das Gericht

Das Landgericht Bielefeld wies die Klage der Nachbarn ab und gab somit dem Beklagten recht. Da das Gerät die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte (TA Lärm) einhält, darf es auch nachts weiterlaufen. Auch eine Prüfung ergab, dass es sich bei den Geräuschen, die die Wärmepumpe nachts abgibt, um keine unzumutbare Geräuschbelästigung handelt. Dabei bewerteten die Richter jedoch nur den Normalbetrieb. Der Ausnahmebetrieb während der Bauphase, als das Gerät zusätzlich zur Bautrocknung genutzt wurde, reiche als Beschwerdegrund nicht aus. Die Richter räumten allerdings ein, dass durchaus ein niederfrequenter Schall auf das Nachbargrundstück abstrahlt. Eine Messung ergab jedoch, dass von diesem keine wesentlichen Immissionen und somit keine schwerwiegende Beeinträchtigung ausgeht.

Richtwerte sind entscheidend

Bei derartigen Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Folgen reicht ein ärztliches Attest nicht aus, um das Abstellen der Wärmepumpe durchzusetzen. Ausschlaggebend sind die Richt- und Anhaltswerte. Sie lassen sich objektiv messen und für Nachweise nutzen.

Quelle

Es war jetzt nicht ernsthaft zu erwarten, dass die Opfer des Klimawahns staatlichen Schutz erfahren. Der Staat ist ja Verursacher und Nutznießer des Klimawahns und aus dem Grunde sitzen zur Abwehr solcher Opferklagen auch grüne Richterlein an genau den Stellen. Würde man nämlich die Gesundheit von Menschen in den Vordergrund stellen, würden die finanziellen Profitinteressen der Klimawahn-Profiteure massiv gefährdet. Bitte versteht, da geht es mittlerweile um Billionen ... ein riesiger Markt. Da geht man eher über Leichen.

Eine "unzumutbare Geräuschbelästigung" ist eine subjektive Einschätzung. Ein Geräuschpegel für einen Tauben ist kein Problem. Der Wüstenmähnenfuchs im Zoo würde zeitgleich über den Tierschutz Beachtung erfahren. Unzumutbar ist auch Merz, trotzdem mutet man ihn uns zu.

Wenn aber die sogenannte "Rechtslage" nach deren Auffassung so ist, "Richtwerte" beliebig festgelegt werden können, um die Opfer zu entrechten, dann muss das Opfer den Kampf aufnehmen. Dazu gibt es viele Möglichkeiten.

Steht z.B. die toxische Wärmepumpe des emphatielosen Nachbarn zu nahe an der Gründstücksgrenze, dann baut man einfach eine Gartenhütte davor und nimmt dem Dreckding die Luft.

Eine weitere Möglichkeit ist der bewährte Einsatz von umgebauten Mikrowellen. Eine beliebte Waffe im Nachbarschaftsstreit. Dazu sollte man das hier wissen:

- Wahnhafte Ideen oder Verfolgungswahn: Häufig stecken hinter Vorwürfen, der Nachbar würde Strahlen (wie Mikrowellen oder Infraschall) durch Wände senden, psychische Belastungen oder unbehandelte Erkrankungen bei einer der beteiligten Parteien.

- Echte Messungen sind extrem teuer: Physikalische Nachweise für angebliche Mikrowellen-Angriffe durch Wände kosten oft Tausende Euro für spezialisierte Ingenieurbüros, laufen ins Leere, da solche Haushaltsgeräte keine gezielten Fernwaffen sind

Mein Tipp: So ein Gerät kaufen, umbauen und einsetzen. Dann wird´s der Wärmepumpe richtig warm und keiner kann das beweisen. Man muss nicht mal auf Nachbars Grundstück. Wenn man mit manchen Menschen nicht reden kann, muss man die Finanzen sprechen lassen.

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# Wärmepumpen grillen

Es ist nicht nur der Klimawahn und dessen Unrechtsprechung

Mr.X, Mittwoch, 09.09.2026, 14:54 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 43 Min.) @ Grüne Abrissbirne

Hier gibt’s noch weiteren Irrsinn:

https://www.youtube.com/shorts/XqkSej7PRjI?ra=m

Die Bauern müssen allen Ernstes Grünflächen umpflügen damit die Felder den Status Ackerland behalten. Alle 5 Jahre umpflügen und direkt danach wieder Wiese sähen - auf einer Weide - wegen dem Status!

Wärmepumpe macht Nachbarn krank. Gericht urteilt: Wärmepumpe darf das!

Pack, Mittwoch, 09.09.2026, 16:55 (vor 23 Stunden, 42 Minuten) @ Grüne Abrissbirne

Das Linksextreme Gericht verstößt gegen Das Menschenrecht auf Gesundheit.

Das Menschenrecht auf Gesundheit garantiert allen Menschen das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung.

Das Menschenrecht auf den "höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit" gehört zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten ("WSK-Rechte"), wie sie von der UN im Sozialpakt 1966 (Art. 12) formuliert und von der großen Mehrheit der Staaten auch verabschiedet wurden.

Die zunächst kompliziert klingende Formulierung soll deutlich machen, dass es nicht das "Recht, gesund zu sein" geben kann, weil Krankheit und Behinderung ein Teil des menschlichen Lebens sind.

Gerade die Erfahrungen mit eugenischen Konzepten einer "Welt ohne Schwäche und Krankheit", wie sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts diskutiert und im nationalsozialistischen Deutschland in hunderttausendfachem Mord an geistig und körperlich behinderten Menschen realisiert wurden, macht diese Präzisierung notwendig.

Konkret bedeutet der "höchste erreichbare Stand", dass allen Menschen im Krankheitsfall Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden muss. Darüber hinaus müssen gesundheitsförderliche Lebensbedingungen sichergestellt werden, die als "soziale Determinanten der Gesundheit" zusammengefasst werden. Diese Bedingungen, so die Weltgesundheitsorganisation, werden durch die Verteilung von Geld, Macht und anderen Ressourcen auf globaler, nationaler sowie lokaler Ebene beeinflusst
https:/ /www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/231964/das-menschenrecht-auf-gesundheit/

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