Wärmepumpe macht Nachbarn krank. Gericht urteilt: Wärmepumpe darf das! (Klimawahn)
Das Linksextreme Gericht verstößt gegen Das Menschenrecht auf Gesundheit.
Das Menschenrecht auf Gesundheit garantiert allen Menschen das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung.
Das Menschenrecht auf den "höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit" gehört zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten ("WSK-Rechte"), wie sie von der UN im Sozialpakt 1966 (Art. 12) formuliert und von der großen Mehrheit der Staaten auch verabschiedet wurden.
Die zunächst kompliziert klingende Formulierung soll deutlich machen, dass es nicht das "Recht, gesund zu sein" geben kann, weil Krankheit und Behinderung ein Teil des menschlichen Lebens sind.
Gerade die Erfahrungen mit eugenischen Konzepten einer "Welt ohne Schwäche und Krankheit", wie sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts diskutiert und im nationalsozialistischen Deutschland in hunderttausendfachem Mord an geistig und körperlich behinderten Menschen realisiert wurden, macht diese Präzisierung notwendig.
Konkret bedeutet der "höchste erreichbare Stand", dass allen Menschen im Krankheitsfall Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden muss. Darüber hinaus müssen gesundheitsförderliche Lebensbedingungen sichergestellt werden, die als "soziale Determinanten der Gesundheit" zusammengefasst werden. Diese Bedingungen, so die Weltgesundheitsorganisation, werden durch die Verteilung von Geld, Macht und anderen Ressourcen auf globaler, nationaler sowie lokaler Ebene beeinflusst
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Grüne Abrissbirne,
09.09.2026, 08:39
- Es ist nicht nur der Klimawahn und dessen Unrechtsprechung - Mr.X, 09.09.2026, 14:54
- Wärmepumpe macht Nachbarn krank. Gericht urteilt: Wärmepumpe darf das! - Pack, 09.09.2026, 16:55