Regierung terrorisiert weiterhin die Bürger (Allgemein)
Informationspflicht entfällt
Regierung streicht Regel und kaum einer bekommt es mit
Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren. Das kann für die Betroffenen teuer werden.
Wenn der Krankenkassenbeitrag steigt, ärgert das viele Versicherte. Doch wer zu einer günstigeren Kasse wechseln möchte, muss erst einmal überhaupt von der Änderung erfahren. Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden. Dagegen protestieren die Verbraucherzentralen nachdrücklich. "Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen", sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
"Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren", forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll. Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Ausschöpfung aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, dass sie künftig selbst darauf achten müssen, ob und wie sehr sich die Zusatzbeiträge verändern.
Verstreicht die Frist für die Sonderkündigung?
Eine Beitragsanpassung zu spät zu bemerken, kann Konsequenzen haben. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar also bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: "Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt." Dann greife das Sonderkündigungsrecht aber möglicherweise bereits nicht mehr. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands wussten 76 Prozent der Befragten nicht, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Ein bis zwei Euro für jeden Brief
Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Pro Schreiben fielen bisher nach Branchenschätzungen Kosten für Druck und Versand zwischen einem und zwei Euro an. Das kann sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr summieren.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die gesetzliche Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, "werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren". Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen. Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.
Informationen künftig auch digital?
Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. "Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus."
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten nie die Internetseite ihrer Kasse – und 30 Prozent tun dies einmal oder seltener als einmal im Jahr. Viel Zustimmung gab es unter den Befragten für eine aktive Benachrichtigung durch die Kassen. 84 Prozent von ihnen finden demnach eine Information per Brief angemessen, 43 Prozent sprechen sich für E-Mail-Kommunikation aus, und 19 Prozent für eine Push-Benachrichtigung über die Kassen-App.
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