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Linkskriminelle Isiquerda (Stasi-Spitzel) freigesprochen! Uni-Klinik Magdeburg als Möglichmacher der Bürgerausspähung! (Gewalt)

Gerichtsreporter, Dienstag, 15.09.2026, 14:45 (vor 2 Tagen)

[image]Urteil in Leipzig: Freispruch nach Datenspionage für Linksextremisten

Das Landgericht Leipzig hat eine Klinikangestellte freigesprochen, die Daten für linksextreme Gewalttäter ausgespäht haben soll. In erster Instanz war sie auf Bewährung verurteilt worden. Warum die Kammer mit der Entscheidung „nicht glücklich“ ist.

Leipzig. Es geht um brutale Überfälle von Linksextremisten und die Frage, ob sie die Opfer ausgespäht hat: Eine Mitarbeiterin des Universitätsklinikums Magdeburg ist am Dienstag in zweiter Instanz vom Landgericht Leipzig freigesprochen worden. Vor der Urteilsverkündung hatte die Angeklagte Ines F. (56) ihr Schweigen gebrochen. „Ich werde für meine Recherchearbeit über Rechte kriminalisiert“, sagte sie. „Das erschüttert mich.“ Die Vorwürfe gegen sie seien „komplett unzutreffend“.

Anfang Februar 2026 war sie vom Amtsgericht wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, schuldig gesprochen worden. Über behördeninterne Datenportale soll sie sensible Daten späterer Anschlagsopfer an gewaltbereite Linksextremisten weitergegeben haben. Die Angeklagte habe die späteren Opfer regelrecht „ans Messer geliefert“, stellte das Gericht damals fest. Das Urteil lautete damals: eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Staatsanwältin Sandra Daute hielt auch im Ergebnis der Berufungsverhandlung am Landgericht daran fest. Den Tätern sei es darum gegangen, politische Gegner auszuschalten und Selbstjustiz zu üben. So prügelten Vermummte am 30. Oktober 2018 den damals 20‑jährigen Cedric S. in der Nähe seines Wohnhauses bei Wurzen krankenhausreif. Das Opfer war damals in der rechtsextremen Szene aktiv und am Hooligan-Überfall auf Connewitz am 11. Januar 2016 beteiligt.

Am 3. November 2019 überfielen maskierte Schläger die Prokuristin einer Immobilienfirma in deren Leipziger Eigentumswohnung. Claudia P. leidet noch immer psychisch unter der Tat, das wurde im aktuellen Prozess deutlich. In einem Bekennerschreiben auf dem linken Szeneportal Indymedia hieß es wenige Stunden später: „Wir haben uns entschieden, die Verantwortliche für den Bau eines problematischen Projekts im Leipziger Süden da zu treffen, wo es ihr auch wirklich weh tut: in ihrem Gesicht.“

Staatsanwältin: Adressen ausgespäht

Die Staatsanwältin hielt es für erwiesen, dass die Angeklagte die Adressen beider Opfer ausgespäht hat. Bei ihr seien diverse Datensammlungen und Beweise für eine Datenabfrage gefunden worden. Sie habe damit rechnen müssen, dass nach der Weitergabe der Daten ein sogenannter Hausbesuch aus der gewaltbereiten Szene erfolgen würde. Immerhin soll es zumindest indirekte Kontakte zur linksextremen Hammerbande um Lina E. und Johann G. gegeben haben.

Seit Februar 2016 soll Ines F. eine spezielle Zugriffsberechtigung für das Einwohnermeldeamt besessen haben. In der Uniklinik war sie dafür zuständig, für bevorstehende Mahnverfahren jene Patienten zu finden, die ihre Rechnungen nicht bezahlt hatten. Weil sie diese Befugnisse missbraucht habe, so Daute, sei auch ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung entstanden.

Verteidigerin zweifelt linke Urheberschaft an

Verteidigerin Rita Belter plädierte für einen Freispruch. Es gebe keinerlei Zusammenhänge zwischen den Daten, die bei ihrer Mandantin gefunden wurden, und den Gewalttaten. So sei Cedric S. schon in seiner damaligen Berufsschule als Neonazi geoutet worden. Seine Adresse sei bereits einer Vielzahl von Personen bekannt gewesen. Im Fall des Überfalls auf die Prokuristin stellte die Anwältin sogar infrage, ob es überhaupt ein linker Anschlag gewesen sei.

Die 1. Strafkammer hatte hingegen keine Zweifel, dass beide Gewalttaten aus der linken Szene verübt wurden. Ebenso klar sei auch, dass die Angeklagte entsprechende Daten ohne dienstlichen Bezug abgefragt habe. „Aber es gibt keine nachvollziehbaren Feststellungen, an wen welche Daten weitergegeben wurden“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. „Die Lücke zwischen Beihilfe und Haupttat kann nicht mit den vorliegenden Beweisen geschlossen werden.“

Der Richter räumte ein, dass die Kammer mit der Entscheidung nicht glücklich sei. Vieles spreche dafür, dass die Angeklagte mit einer Datenweitergabe an den Gewalttaten beteiligt sein könnte. Ines F. sei Teil eines Netzwerks im Kampf gegen Rechts und wisse genau, dass Gewalt gegen Andersdenkende auch von linker Seite angewandt werde. „Einer moralischen Mitverantwortung kann sie sich deshalb nicht entziehen“, so Jagenlauf.

Quelle: Lügenpresse

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ÜBER DIE UNIVERSITÄTSKLINIK MAGDEBURG WERDEN HARMLOSE BÜRGER AUSGESPÄHT UND VON GEWALTTÄTERN KÖRPERVERLETZT UND FAST ERMORDET!

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UNIVERSITÄTSKLINIK MAGDEBURG BESCHÄFTIGT FEMINISTINNEN, DIE PROBLEMLOS BÜRGERDATEN AUSSPIONEREN KÖNNEN!

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AN DER UNIVERSITÄTSKLINIK MAGDEBURG SIND EURE DATEN NICHT SICHER!

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