Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

139889 Einträge in 35763 Threads, 295 registrierte Benutzer, 403 Benutzer online (0 registrierte, 403 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Freistaat Bayern einigt sich mit Manfred Genditzki auf Gesamtvergleich / Entschädigung in Höhe von insgesamt 1.310.000 € (Falschbeschuldigung)

Marvin, Freitag, 09.10.2026, 20:07 (vor 3 Tagen)

Ist zwar vom 14. Januar 2026 aber kaum einer weiss dieses Justizverbrechen.

Freistaat Bayern einigt sich mit Manfred Genditzki auf Gesamtvergleich / Entschädigung in Höhe von insgesamt 1.310.000 Euro / Staatsministerium der Justiz sieht rechtspolitischen Handlungsbedarf bei Entschädigungsregeln
14. Januar 2026

Der Freistaat Bayern hat sich mit Manfred Genditzki auf einen Gesamtvergleich über alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und aus dem Wiederaufnahmeverfahren geeinigt. Insgesamt zahlt der Freistaat Bayern unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Beträge 1.310.000 Euro Entschädigung an Herrn Genditzki. Damit wurden die beiden bisher am Landgericht München I anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet. Am 17. Januar 2012 hatte das Landgericht München II Herrn Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens hat das Landgericht München I Herrn Genditzki am 7. Juli 2023 freigesprochen.

Das Staatsministerium der Justiz und die Prozessbevollmächtigte von Herrn Genditzki, Frau Rechtsanwältin Regina Rick, begrüßen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Bei der Gesamthöhe der finanziellen Entschädigung ist zu berücksichtigen, dass diese teilweise zu versteuern ist und dass Herr Genditzki auch Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat.

Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Rechtsprechung bedeutet eine enorme persönliche Verantwortung. Jeder, der diese Verantwortung trägt, muss sich dessen bewusst sein und ihr bestmöglich gerecht werden. Dies gilt umso mehr, wenn eine Entscheidung auf Indizien beruht, die im Rahmen einer komplexen richterlichen Bewertung zu würdigen sind.

Die Aufarbeitung des Falles Genditzki war wegen der hieraus zu ziehenden generellen Lehren auch Aufgabe des Staatsministeriums der Justiz. Das Staatsministerium der Justiz darf dabei wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben und bewertet diese auch nicht. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Aufarbeitung des Falles durch Auswertung der Akten des gesamten Verfahrens hat wichtige Erkenntnisse für die Zukunft erbracht:

https://www.bayern.de/freistaat-bayern-einigt-sich-mit-manfred-genditzki-auf-gesamtvergleich-entschaedigung-in-hoehe-von-insgesamt-1-310-000-euro-staatsministerium-der-justiz-sieht-rechtspolitische...

Weder verantwortliche Richter noch Staatsanwälte wurden für dieses Justizverbrechen an Manfred Genditzki zur Verantwortung gezogen. Das ist kein Einzelfall, man erinnere an den Fall Justizopfer Horst Arnold, die Rupp Familie eingesperrt wurde durch Falschbeschuldigungen der Justiz usw.

13 Jahre unschuldig in Haft in Deutschland und vor allem immer nur Männer von Justizverbrechen betroffen sind

Marvin, Freitag, 09.10.2026, 20:31 (vor 3 Tagen) @ Marvin
bearbeitet von Marvin, Freitag, 09.10.2026, 20:41

Hier der Fall Manfred Genditzki geschildert wird

https://www.joyn.de/play/serien/deutschlands-spektakulaerste-kriminalfaelle/1-17-tod-in-der-badewanne-ein-hausmeister-unter-verdacht


https://www.joyn.de/serien/deutschlands-spektakulaerste-kriminalfaelle


Hier der Fall Rupp
https://www.joyn.de/play/serien/deutschlands-spektakulaerste-kriminalfaelle/1-7-tote-luegen-nicht-landwirt-spurlos-verschwunden

Am Ende des Films heisst es, es war kein Unfall und auch kein Selbstmord als man Rupp aus dem See geborgen hat. Er war im Wirtshaus hat viel getrunken und nachdem er Heimfuhr war es kein Selbstmord oder Unfall? Wer einen logischen Verstand besitzt, der weiss genau dass er durch seine Trunkenheit die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte.

powered by my little forum