Die digitale Vollversammlung gibt es seit 03.09.2025 (Projekte)
Die digitale Vollversammlung ist das, was Menschen seit Jahrtausenden machen, nur eben digital unterstützt. Sie kommen alle an einem Ort zusammen und entscheiden über ihre Angelegenheiten, ohne Stellvertreter, ohne Lobbyisten. Der Souverän selbst, so, wie es im Grundgesetz in Artikel 20 steht.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://digitalevollversammlung.de/
So sollte es sein, aber alles andere ist als es sein soll.