Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129272 Einträge in 32056 Threads, 293 registrierte Benutzer, 512 Benutzer online (0 registrierte, 512 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

SieundSie.ch: wunderschön.... häusliche Gewalt in lesbischen Beziehungen. Der männliche Täter fehlt ;-) (Allgemein)

SpiegelIn, Sunday, 21.04.2013, 09:08 (vor 4234 Tagen)

[image]

[image]

[image]

[image]


Situation lesbischer und bisexueller Frauen

Auch in lesbischen Beziehungen wird gedroht, gedemütigt, geschlagen und gestalkt. Die meisten dieser Gewaltausübungen sind Straftatbestände. Die Datenlage zu Häuslicher Gewalt im Kontext lesbischer Partnerschaften ist leider sehr dünn. In der gegenwärtigen Forschung wird davon ausgegangen, dass jede 4. lesbische Frau von Häuslicher Gewalt betroffen ist. Häusliche Gewalt in diesem Kontext umfasst jedoch nicht nur die Gewalt der gegenwärtigen/ oder ehemaligen Partnerin, sondern auch die Gewalt durch den männlichen Ex-Partner, die Herkunftsfamilie oder den sozialen Nahraum. Gewalt in Paarbeziehungen wird oft tabuisiert. Für Betroffene ist das Sprechen über Gewalterfahrung innerhalb der Beziehung meist mit Scham und Schuldgefühlen gekoppelt. Gewalt in lesbischen Beziehungen wird noch mehr tabuisiert, weil

Frauen als Täterinnen gesellschaftlich kaum wahr- und ernst genommen werden
viele Lesben sich nicht geoutet haben und deshalb schweigen müssen
die lesbische Subkultur einen engen Zusammenhalt pflegt und deshalb dazu neigt, die Täterinnen aus dem eigenen Kreis zu schützen
viele Lesben (weitere) Diskriminierungserfahrungen durch Aussenstehende und/oder staatliche Institutionen befürchten.


Eingetragene Partnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen und gründen damit eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen eheähnlichen Rechten und Pflichten. Erfährt eine Frau von ihrer Partnerin Gewalt oder wird bedroht, kann auch sie, gemäss dem Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich, Schutzmassnahmen in Anspruch nehmen und beim Gericht eine Trennung einleiten. Zuständig ist das entsprechende Bezirksgericht und das Verfahren regelt die gleichen Punkte wie beim Eheschutz.

Die Beraterinnen der bif sind sich der spezifischen Situation lesbischer Frauen bewusst und sind entsprechend sensibilisiert. Wir vermitteln bei Bedarf sensibilisierte Anwältinnen und Therapeutinnen.

BIF - Beratung und Infostelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe u. Partnerschaft

SieundSie.ch: wunderschön.... häusliche Gewalt in lesbischen Beziehungen. Der männliche Täter fehlt ;-)

Manifold ⌂ @, Sunday, 21.04.2013, 09:29 (vor 4234 Tagen) @ SpiegelIn

Darauf hat ja schon Gerhard Amendt hingewiesen und wurde dafür prompt von Rosenbrück und Co. mit Homophopie-Vorwürfen eingedeckt ...

Schön, dass dieses Thema sich nun dennoch seinen Weg in die Öffentlichkeit bahnt.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

SieundSie.ch: wunderschön.... häusliche Gewalt in lesbischen Beziehungen. Der männliche Täter fehlt ;-)

Horsti, Sunday, 21.04.2013, 10:03 (vor 4234 Tagen) @ SpiegelIn

Lesbische Beziehungen haben erwiesenermaßen die höchste Rate häuslicher Gewalt aller Partnerschaften.

powered by my little forum