Erst infomieren, dann kommentieren. (Lügenpresse)
Bloßes Gaffen/Stehenbleiben (ohne Aufnahmen) .... Bußgeld bis zu 1.000 € (je nach Bundesland bis 5.000 €) .... § 113 OWiG
https://rightmart.de/ratgeber/gaffer-bei-unfaellen
Woher weiß der Gaffer, dass er nicht zufällig einen Toten "im Vorbeifahren" gefilmt hat? Tatsache ist, er ist vorbeigefahren und hat gefilmt ... dann gilt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Du musst hier mit mir nicht diskutieren, solche Aufnahmen sind abartig. Wenn eine Web-Kamera zufällig ein Unglück filmt, dann ist das so. Wer aber an Unfallstellen vorbeifährt und sensationsgeild draufhält, ist asozial und nun zur recht auch kriminell.
Für mich gilt das auch für Fotos vom toten Himmler. Den heutigen Maßstab muss man auch an historischen Bildern anlegen. Andernfalls kann einem Doppelmoral und Heuchelei angetragen werden.
gesamter Thread:
- Die sind wirklich das Allerletzte! T-Scheiße postet Gaffervideo! -
Mitleser,
06.11.2026, 19:38
- T-Scheiße postet kein Gaffervideo! -
Hans,
07.11.2026, 09:49
- Erst infomieren, dann kommentieren. - Mitleser, 07.11.2026, 11:38
- T-Scheiße postet kein Gaffervideo! -
Hans,
07.11.2026, 09:49