#Gewalt: Polizei und Staatsanwaltschaft werden zu Tätern! (Gewalt)
Fall 1: Münchener Staatsanwaltschaft klagt erst einmal das Gewaltopfer an und stellt das Verfahren gegen die Täter ein
Bernd Kastner berichtet heute in der Süddeutschen über einen Fall, der Dank des OLG München noch einmal glimpflich ausgegangen ist. StA und Generalstaatsanwaltschaft waren mit oberflächlichen polizeilichen Ermittlungen zufrieden, und klagten das von einem Supermarktinhaber zusammengeschlagene Opfer wegen Ladendiebstahls und falscher Verdächtigung an.
Obwohl die konkreten Verletzungen des Opfers auf anderes hinwiesen, glaubten Polizei und Staatsanwaltschaft den Beteuerungen der Täter, das Opfer sei ein Ladendieb, der bei der Flucht gegen eine Wand gelaufen sei. Ein beantragtes rechtsmedizinisches Gutachten wurde mehrfach abgelehnt, das Verfahren gegen die Täter eingestellt.
Fall 2: Polizeibeamter schlägt gefesselte Frau in Polizeigewahrsam - aus Notwehr
Die Presse berichtet über ein Vorkommnis im Münchener Polizeigewahrsam, das, wenn die Berichte zutreffen, geeignet ist, das Vertrauen in die Polizei auf eine harte Probe zu stellen:
Eine wehrlose Frau (gefesselt und von mehreren Beamten festgehalten) wurde mit einem so kräftigen Faustschlag ins Gesicht traktiert, dass zwei Frakturen die Folge gewesen sein sollen.
Nun heißt es zur Verteidigung, der Polizeibeamte habe in Notwehr gehandelt.
Ehrlich gesagt genügt meine Phantasie kaum, mir in der geschilderten Situation eine Notwehrlage (des Polizisten!) nach § 32 StGB vorzustellen, geschweige denn, dass - einmal die "Bedrohungssituation" durch die Frau als wahr unterstellt - ein derart hochgradig aggressives Vorgehen "erforderlich" gewesen sein soll, um den drohenden Angriff zu stoppen. Und, mal abgesehen vom Strafrecht möchte ich - ehrlich gesagt - als Bürger nicht Beamten begegnen, die meinen, sie dürften aus Notwehr in so einer Situation einer jungen Frau das Gesicht demolieren.