" Eine 26 Jahre alte Frau muss sich seit Mittwoch wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Leipzig verantworten. "Die Angeklagte hatte im Mai 2012 in Leipzig versucht, ihrer Schwägerin und deren dreijährigem Sohn das Leben zu nehmen", sagte Staatsanwältin Tanja Lötschert bei der Verlesung der Anklage. Demnach soll die Frau aus überzogener Selbstbezogenheit auf ihre Schwägerin und ihren Neffen eifersüchtig gewesen sein.
Die Schwägerin und der Dreijährige, die sich in dem Strafverfahren als Nebenkläger von einer Anwältin vertreten lassen, hätten "potenziell lebensbedrohliche Brandverletzungen" erlitten. Lötschert legte der Angeklagten, die die serbische Staatsangehörigkeit besitzt, neben versuchtem Mord in zwei Fällen gefährliche Körperverletzung und den Versuch der Geiselnahme zur Last. Die Staatsanwältin sah die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe als erfüllt an.
Sabina B., die sich in Untersuchungshaft befindet, soll im Mai 2012 ihre Schwägerin und deren Sohn in ihre Wohnung gelockt haben. Dort habe sie ihnen Limonade und Kaffee zu trinken gegeben, die mit Alkohol vermischt waren. Als der Neffe müde wurde und sich schlafen legen wollte, habe sie mehrere Liter kochend heiβes Pflanzenöl über ihn und seine Mutter gegossen, sagte die Staatsanwältin. Mutter und Kind hätten Brandverletzungen zweiten und dritten Grades erlitten. Bei der Schwägerin seien 24 Prozent der Haut verbrannt gewesen, bei deren Sohn elf Prozent.
Staatsanwältin: Neffe sollte vor den Augen der Mutter getötet werden
Anschlieβend habe die Angeklagte erfolglos versucht, ihre Schwägerin mit einem Kabel zu erdrosseln und über die Brüstung des Wohnzimmerfensters zu drücken. Danach habe sie mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser gegen ihre Schwägerin vorgehen wollen. "Sie sagte zu ihrer Schwägerin, sie wolle ihren Neffen vor den Augen der Mutter töten", berichtete Lötschert. "Wenn die Schwägerin das nicht wolle, solle sie aus dem Fenster springen." Sie habe mit dem Küchenmesser in den Rücken ihrer Schwägerin gestochen. Ein Versuch, der Frau in die Brust zu stechen, sei misslungen.
Der Anwalt der Angeklagten, Christian Avenarius, kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine Erklärung seiner Mandantin an. Die erste Strafkammer hat bislang vier weitere Verhandlungstage anberaumt und will voraussichtlich Ende Februar ihr Urteil verkünden."
http://www.xity.de/nachrichten/prozess_in_leipzig_wegen_zweifachen_mordversuchs_eroeffnet_id2449653.html
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"Leipzig. Wegen versuchten Mordes an ihrer Schwägerin und gefährlicher Körperverletzung bei deren dreijährigem Sohn soll eine 26-Jährige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Angeklagte habe ihre Schwägerin durch Übergießen mit heißem Pflanzenöl entstellend verletzen und töten wollen, sagte Staatsanwältin Tanja Lötschert in ihrem Plädoyer am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig.
Sabina B. soll im Mai 2012 über ihre Schwägerin und deren Sohn in ihrer Leipziger Wohnung mehrere Liter kochend heißes Pflanzenöl gegossen haben, das sie zuvor erhitzt hatte. Mutter und Kind erlitten Brandverletzungen zweiten und dritten Grades. Bei der Schwägerin waren 24 Prozent der Haut verbrannt gewesen, bei deren Sohn elf Prozent. Die 26-Jährige habe ihre Schwägerin außerdem mit einem heißen Bügeleisen verletzt, mit einem Messer in den Rücken gestochen und versucht, sie aus dem Fenster zu stoßen.
"Verminderte Steuerungsfähigkeit" zum Zeitpunkt der Tat
Im Unterschied zu ihrer ursprünglichen Anklage sah die Staatsanwältin bei den Angriffen auf die Schwägerin nur noch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil die Angeklagte deren Arglosigkeit ausgenutzt hatte. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sah Lötschert nicht mehr als gegeben an, nachdem ein psychiatrischer Sachverständiger der Angeklagten zum Tatzeitpunkt verminderte Steuerungsfähigkeit attestierte.
Bei den Vorwürfen, die die Verletzungen des dreijährigen Kindes betreffen, rückte die Staatsanwältin von ihrem Anklagepunkt des versuchten Mordes ab und wollte in ihrem Plädoyer nur noch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erreichen. Die Anwälte der Schwägerin und deren Sohn, die als Nebenkläger in dem Verfahren auftraten, forderten ebenfalls eine zehnjährige Haftstrafe.
Verteidigung hält Haft von knapp sieben Jahren für ausreichend
Der Verteidiger forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen schwerer Körperverletzung an ihrer Schwägerin und gefährlicher Körperverletzung an deren Sohn. Seine Mandantin habe ihren Opfern Schmerzen zufügen, sie aber nicht töten wollen, sagte der Anwalt. Er zog für die Argumentation in seinem Plädoyer das Gutachten eines Psychiaters heran und sagte, die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin habe dazu geführt, „dass sie Dinge anders wahrgenommen hat“.
Ein Gutachter hatte der Angeklagten eine histrionische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, die früher als Hysterie bezeichnet wurde. Er stellte bei der 26-Jährigen neben einer verminderten Steuerungsfähigkeit auch ein Defizit an Reife und Selbstwertgefühl sowie ein hohes Maß an Labilität fest. Sie werde daher sehr schnell auf andere eifersüchtig und neidisch.
Die erste Strafkammer will in dem Verfahren, das im Januar begonnen hatte und für das fünf Verhandlungstage benötigt worden waren, am Freitag ihr Urteil verkünden."
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/schwaegerin-in-leipzig-mit-kochendem-oel-uebergossen-zehn-jahre-haft-fuer-26-jaehrige-gefordert/r-polizeiticker-leipzig-a-176669...