Wird "die Justiz" mit der Abbruchbirne gefüttert? - SPON: "Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit" (Allgemein)
Moin, wer noch an Weihnachtsmann, Sandmännchen oder Osterhasen glaubt, der ist hier bestens bedient (Vollzitat + Links, da löschgefährdet):
Freitag, 26.04.2013 – 15:11 Uhr
Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit
- Von Thomas Darnstädt
Horst Arnold und Harry Wörz - zwei Namen, die für fatale Justizirrtümer stehen: Fehlurteile zerstörten ihr Leben. Im Mordfall Peggy könnte ein Skandal bevorstehen, das Schicksal von Gustl Mollath empört seit langem. Glaubt man einem hohen Richter, ist die Zahl falscher Schuldsprüche riesig.
Am Freitag, dem 29. Juni 2012, starb der Biologielehrer Horst Arnold, 53. In Völklingen, wo er zuletzt wohnte, fiel er auf dem Heimweg vom Einkaufen tot vom Fahrrad. Sein Herz hatte plötzlich aufgehört zu schlagen.
Der Mann hat die Schande nicht überlebt, die Richter ihm angetan haben. Fünf Jahre saß er hinter Gittern, weil er verurteilt wurde, eine Kollegin im Lehrerzimmer vergewaltigt zu haben. Sie haben ihn, weil er die Tat hartnäckig bestritt, sogar in die Psychiatrie gesteckt, in die Abteilung für unverbesserliche Sexualtäter. Da sollte er einen Entschuldigungsbrief an sein Opfer schreiben. Doch nichts von den Vorwürfen war wahr.
Erst nach Jahren, im Wiederaufnahmeverfahren, entpuppte sich die angeblich vergewaltigte Kollegin als notorische Lügnerin. Arnold wurde freigesprochen, "wegen erwiesener Unschuld". Es hat ihm nichts mehr genützt: Als verurteilter Verbrecher aus dem Beamtenverhältnis entlassen, lebte er seine letzten Jahre von Hartz IV. Als er starb, war sein Antrag auf Haftentschädigung noch nicht mal bearbeitet.
Die "Lebenslüge" der Justiz
Nun steht die Lehrerin selbst vor Gericht, am Donnerstag war erster Verhandlungstag im Landgericht Darmstadt. Sie muss sich wegen Freiheitsberaubung verantworten. Es wird sich zeigen, wie die Justiz mit einem Fehler umgeht, der ein Leben zerstört hat. Sie klagt an: die anderen.
"Justizirrtümer lassen sich nicht gänzlich ausschließen", dies ist der Standardsatz, mit dem Richter, Staatsanwälte und Justizminister solche Fälle bewältigen. Doch so schnell, wie die Justiz bereit ist, die eigenen Fehler als unvermeidliche Kollateralschäden des Ringens um Gerechtigkeit zu entschuldigen, so schwerfällig sind die Verantwortlichen, Konsequenzen aus dem eigenen Versagen zu ziehen.
Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.
Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind".
Freigelassen wegen "erwiesener Unschuld"
Tatsächlich lassen gerade in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Fälle ahnen, dass im strafgesetzlichen System der Wahrheitsfindung etwas nicht in Ordnung ist. In annähernd einem Dutzend Fällen mussten in jüngster Zeit in Wiederaufnahmeverfahren Männer wegen "erwiesener Unschuld" freigelassen werden, die wegen falscher Beschuldigungen des Kindesmissbrauchs hinter Gitter kamen.
Spektakulär daneben ging der Justiz der Fall Harry Wörz, der 1997 in Karlsruhe verurteilt wurde, seine Ex-Frau Andrea fast zu Tode gewürgt zu haben - und nach Jahren freikam, weil sich herausstellte, dass die Justiz schlampig und einseitig ermittelt hatte. Nun steht ein anderer mutmaßlicher Täter vor Gericht.
Zum Justiz-Gau entwickelt sich mittlerweile auch der Fall des Nürnberger Reifenhändlers Gustl Mollath, den Richter für Jahre in die geschlossene Psychiatrie schickten, nachdem seine Frau ihn beschuldigt hatte, sie gewürgt zu haben. Ein Wiederaufnahmeverfahren legt den Verdacht nahe, dass Richter den lästigen Querulanten Mollath allzu willfährig aus dem Verkehr gezogen haben. Am Freitag kam der Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" des bayerischen Landtags erstmals zusammen. Er soll unter anderem einem möglichen Fehlverhalten der bayerischen Justiz nachgehen.
Überraschender Leichenfund
Zweifel am Tatvorwurf ersticken Gerichte am liebsten mit dem Verweis auf Geständnisse der vermeintlichen Täter. Wie leicht solche Geständnisse in den Verhörzimmern der Ermittler zu manipulieren sind, zeigte sich dramatisch im März 2009 bei Ingolstadt. Da zog die Polizei ein Mercedes-Wrack mit dem Leichnam des Bauern Rudolf Rupp aus der Donau. Der Tote saß körperlich unversehrt hinterm Steuer. Doch von Rechts wegen konnte das gar nicht sein: Wenige Jahre zuvor waren seine Ehefrau, seine beiden Töchter und der Schwiegersohn zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie gestanden hatten, den Vater erschlagen, zerteilt und an die Hunde verfüttert zu haben.
Doch lernen mag die Justiz aus solchen Havarien nicht. "Tot ist tot": Dies war die Stellungnahme der Staatsanwälte, als es um die Wiederaufnahme der Verfahren gegen die - mittlerweile freigesprochene - Familie ging.
Hartnäckig halten bis heute die Gerichte auch an dem Geständnis fest, das 2004 der Gastwirt-Sohn Ulvi K. unter dubiosen Umständen im oberfränkischen Lichtenberg bei der Polizei abgab: Er habe die kleine Peggy Knobloch nach Doktorspielen getötet und im Wald verscharrt.
60 Zeugen bieten mittlerweile die Verteidiger des geistig behinderten Ulvi K. dafür auf, dass er es nicht gewesen sein kann. Der Regisseur Dominik Graf drehte einen kunstvollen Film über den Fall des "Unsichtbaren Mädchens".
Vor wenigen Tagen fanden die Ermittler Knochen, die zu der bis heute verschwundenen Peggy gehören könnten. Die Knochen fanden sich im Garten des Hauses, in dem ein amtsbekannter, einschlägig verurteilter Kinderschänder wohnte.
Der nächste Justizirrtum?
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Feminismus / Gender-Wahnsinn:
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)
Justiz-Lotto: Die Justiz geht offen zum Glückspielbetrieb über!
Die Plätze für das Verfahren gegen "NSU-Zschäpe" werden per notariellem Losentscheid vergeben.
http://www.stern.de/politik/deutschland/losentscheid-fuer-presseplaetze-2003765.html
Damit wird klar, dass die Praxis des Glücksspiels an deutschen Gerichten vollumfänglich zur alltäglichen Praxis geworden ist. Während längst jedem Bürger klar ist, dass von einem Gericht Gerechtigkeit zu erwarten reinstes Glücksspiel geworden ist, so muss man nun zur Kenntnis nehmen, dass auch die Platzvergabe im Vorfeld einer Verhandlung zum aktiven Glücksspiel umgestaltet wurde.
Was von einem Richter "Zufall" letztlich auch zu erwarten ist, muss ich sicher nicht erklären.Kachelmann, Arnold, Witte, Wörz, Thürk ... alles Namen von Spielern.
(Abb.: Juristische Maschine zur Wahrheitsfindung)
Wird "die Justiz" mit der Abbruchbirne gefüttert? - SPON: "Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit"
Servus!
Wir sollten eigentlich schon längst keinerlei Illusionen mehr bezüglich der brunzdeutschen Justiz, und freilich auch europäischen, wie auch außereuropäischen, anhangen: Was wo anders mal lediglich die Republica Banana ist, das ist bei uns die besondere bumsdeutsche Mischkulanz aus Republica Banana, Untertanenmentalität, obrigkeitsstaatlichem Wilhelminismus, sowie flächendeckend die verfressene, versoffene Blödheit einer Plebs, die sich seit jeher ohne zu mucken oder gar zu revoltieren, die ganze Scheiße bieten läßt. Pech nur, wenn's einen selber trifft, wobei ich freilich unsere hier schon so oft thematisierten Justiz-Opfer ausnehmen will; Ausnahmen bestätigen eben die Regel. Wie gehabt, halt.
Rolf Bossi, jener trotz alledem unsympathische Münchner Rechtsanwalt, hat das in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz“ ausführlich geschildert, und Rainer hat's hier oft und oft erwähnt und schildert's eine Etage tiefer aus dem Prozeß gegen die Bums-Heidemarie Sülzer: In der Brunzpopelblik Dummland gilt nach wie vor 1:1 das deutsche Richtergesetz aus dem Dritten Reich, und es macht Richter praktisch unangreifbar. Richter können hierzulande buchstäblich Urteile aus Absurdistan fällen – wurscht. Richer können hierzulande Urteile fällen, deren Inhalt und Sinn sich in keinerlei Gesetz wieder finden läßt - wurscht. Richter können schalten und walten, wie sie grad lustig sind – wurscht.
Die bayrische Justiz-Monströse Beate Merk gehört neben ihrem Alter Ego Christine Haderthauer ja zu jenen Weibs-Malefiz-Kramp'n, welche der Wähler anno 2008 anläßlich der Landtagswahlen per Federstrich aus'm Parlament an die frische Luft expediert hatte. Auf deutsch: Die beiden Sumpf-SchnepfInnen hatten ihren ihre Wahlkreise haushoch verloren und deswegen seitdem auch kein Mandat mehr inne. Nach zerdepperter Wahl dilettierten ja zunächst die zwei Hans Dampfs Beckstein und Huber ein bisserl weiter, bis sich die Überzeugung durchsetzte, daß sie, diese beiden hochprofessionellen Zweiten, es doch nicht gebacken kriegten: Der Stoiber-Bär war ja kurz zuvor höchst erfolgreich zur Strecke gebracht worden, und nachdem man sich mit Feuereifer an dessen Fell-Zerlegung gemacht hatte, mußte man erschrocken feststellen, daß der Bär dummerweise der eigenen Mischpoke entstammte. Scheiße aber auch... Eine Lichtgestalt, eine Koryphäe mußte jetzt her: Seehofers Horstl weilte zwar im fernen Berlin, wo er grad mit dem Zeugen außerehelichen Nachwuchses beschäftigt war, aber Zeit und Bock hatte der prinzipiell schon. Und er war zu der felsenfesten Überzeugung gelangt, die CSU müßte ihre – so wörtlich - „Zukunftsfähigkeit“ sichern, weswegen er die beiden oben erwähnten abgewählten Krampfhennen recycelte und so dem Wähler wieder aufs Auge drückte und mit Hilfe derer schrillen Stimmorgane er der CSU wenig später Weibs-Quoten und Quoten-Weibsen verpaßte. Gut, auch Austraglerinnen wie Nieblers Andrea oder Straussens Monika, verheiratete Hohlmeier – Nomen est Omen... - aus der fernen Straßburger EU-Quatschbude, mischten im Gekreische der allgemeine Kakophonie mit, aber dies ist jetzt erst mal in gedrängter Form die jüngste Geschichte der beiden zukunftsfähigen CSU-Weibsen in Seehofers Horstls Kabinett.
Merks Beate wäre nicht Merks Beate, sollte sie urplötzlich von Erkenntnis ereilt werden, daß ihr Wirken im Falle Gustl Mollaths Untergrenze Justizvereitelung im Amte darstellte. Als Pauer-Frauin kann sie sich jedoch unmöglich irren, und das schlimmste, was ihr drohen könnte, wäre dann halt die Rente – wie bereits erwähnt, ein Mandat hat sie ja bekanntlich seit annähernd fünf Jahren nicht mehr. Na ja, und das wäre schlimm. Also, Merks Beate, so ganz ohne Mandat, so ganz ohne Parlare im Parlament, so ganz ohne Leuts, denen sie ihre Weibs-Meinung hinterher schrillen dürfte... Völlig unwichtig und unnütz ist sie ja schon seit fünf Jahren, aber kapieren hat sie das halt niemals müssen... Ein brandheißer Tip an dieser Stelle, gratis, fanko und dito: Sie könnte ja womöglich und wenigstens Kollegin Haderthauer mit in die Rente nehmen; wenn die beiden sich dann gegenseitig die Zimtzicke machen, kriegten wir das nicht mehr mit. Typisch Mann: Das wäre freilich zu simpel gedacht... Tja...
carlos