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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Rechte .... Gleichberechtigung .... gibt´s sowas überhaupt hier? (Recht)

Kalle Wirsch, Tuesday, 14.05.2013, 19:16 (vor 4246 Tagen)

Mal eine Frage an die Rechtskundigen unter euch: Haben wir eigentlich wirkliche Rechte bzw. Gleichberechtigung in diesem Land?

Das Forum heißt "Wieviel Gleichberechtigung verträgt das Land?" und eigentlich geht man bei dem Wort "Gleichberechtigung" davon aus, dass es grundsätzlich irgendwelche Rechte gäbe, die für alle "gleich" sein sollten. Der Art. 3 Abs. 2 GG besagt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Nun habe ich den Art. 25 GG gelesen und darin steht: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."

Das klingt ja insofern erst einmal nicht ungewöhnlich, aber was mich daran stört ist die Umschreibung "Bewohner des Bundesgebietes". Sind wir denn keine "Bürger" mit Bürgerrechten und der Garantie auf Gültigkeit des "Bürgerlichen Gesetzbuches", stattdessen aber Bewohner des Bundesgebietes mit Rechten, die wiederum nirgendwo definiert sind?

Wer sich mit dem Begriff "natürliche" bzw. "juristische" Person befasst, dabei mal einen Nebenblick auf § 90 BGB ("Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.") wirft, der stellt sich sicher schon die Frage, ob wir nicht nach alten römischen Recht den Status "CDM" (capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit) innehaben, weil wir uns mit der Unterschrift unter dem "Personalausweis" zweifelsfrei als "juristische Person" zu erkennen geben.

Wen dem so wäre, könnte es logischerweise eben auch keine Gleichberechtigung geben und die skandalösen Vorgänge um Horst Arnold oder Gustl Mollath wären ganz normale Vorgänge in einen "Bundesgebiet" mit Bewohnern ohne bürgerliche Rechte.

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