Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129398 Einträge in 32111 Threads, 293 registrierte Benutzer, 469 Benutzer online (1 registrierte, 468 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Wir stellen nur Frauen ein! (Bildung)

Horsti, Wednesday, 15.05.2013, 21:18 (vor 4220 Tagen)

Das schreibt ganz offen die BAFF, eine Frauen-Kooperation, die dreisterweise auch noch als gGmbH, also als "gemeinnützig" firmiert.

"Bei BAFF erfolgt die Besetzung aller vorhandenen Stellen auf allen Hierarchieebenen ausschließlich mit weiblichen Mitarbeiterinnen.
Die geschlechterspezifische Ausschreibung der Honorarstelle entspricht somit dem Satzungszweck."

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html;jsessionid=b1cvRTcGhDRFnGFtTGq7D2vtLJ5k0Jf1H5gbP9mrfQ6hqnZwRTWc!-1638546944?execution=e1s9&_eventId_detailView&benc=mnLcZ...


Ist soetwas überhaupt legal, zumal das doch über die, eigentlich neutrale, Jobbörse läuft?

Avatar

Bewerben, Ablehnung kassieren und dann auf Entschädigung verklagen.

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 16.05.2013, 01:26 (vor 4220 Tagen) @ Horsti

Das schreibt ganz offen die BAFF, eine Frauen-Kooperation, die dreisterweise auch noch als gGmbH, also als "gemeinnützig" firmiert.

"Bei BAFF erfolgt die Besetzung aller vorhandenen Stellen auf allen Hierarchieebenen ausschließlich mit weiblichen Mitarbeiterinnen.
Die geschlechterspezifische Ausschreibung der Honorarstelle entspricht somit dem Satzungszweck."

Ist soetwas überhaupt legal, zumal das doch über die, eigentlich neutrale, Jobbörse läuft?

Ist illegal, allerdings wird sowas von der Jobbörse nur rudimentär geprüft. (Was will man von faulen Beamten und ÖD-Angestellten in diesem Bereich schon erwarten?)

Zur Rechtslage:

"Gibt der Arbeitgeber eine Stellenanzeige unzulässig nur für ein Geschlecht formuliert auf, kann grundsätzlich jeder abgelehnte Stellenbewerber, der persönlich und fachlich geeignet war, eine Entschädigung verlangen. Dies folgt aus § 611 a BGB. Hiernach darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Einstellungsverfahren nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Benachteiligungsverbot, kann jeder hierdurch benachteiligte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht nicht. Der Arbeitgeber wird vermutlich nicht ohne weiteres bereit sein, größere Summen Entschädigung an abgelehnte Bewerber zu zahlen. Allerdings – die Prozessaussichten abgelehnter Stellenbewerber sind oft bestens."

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/agg/stellenanzeige/

Wir stellen nur Frauen ein!

Flint ⌂ @, Thursday, 16.05.2013, 01:29 (vor 4220 Tagen) @ Horsti

Das schreibt ganz offen die BAFF, eine Frauen-Kooperation, die dreisterweise auch noch als gGmbH, also als "gemeinnützig" firmiert.

"Bei BAFF erfolgt die Besetzung aller vorhandenen Stellen auf allen Hierarchieebenen ausschließlich mit weiblichen Mitarbeiterinnen.
Die geschlechterspezifische Ausschreibung der Honorarstelle entspricht somit dem Satzungszweck."

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html;jsessionid=b1cvRTcGhDRFnGFtTGq7D2vtLJ5k0Jf1H5gbP9mrfQ6hqnZwRTWc!-1638546944?execution=e1s9&_eventId_detailView&benc=mnLcZ...


Ist soetwas überhaupt legal, zumal das doch über die, eigentlich neutrale, Jobbörse läuft?

[ironie] Du kannst ja wahre Gleichberechtigung fordern.[/Ironie] :-D

Flint

--
[image]
---
Der Maskulist
---
Familienpolitik
---
Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
Thomas Mann

powered by my little forum