Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bewerben, Ablehnung kassieren und dann auf Entschädigung verklagen. (Bildung)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 16.05.2013, 01:26 (vor 4210 Tagen) @ Horsti

Das schreibt ganz offen die BAFF, eine Frauen-Kooperation, die dreisterweise auch noch als gGmbH, also als "gemeinnützig" firmiert.

"Bei BAFF erfolgt die Besetzung aller vorhandenen Stellen auf allen Hierarchieebenen ausschließlich mit weiblichen Mitarbeiterinnen.
Die geschlechterspezifische Ausschreibung der Honorarstelle entspricht somit dem Satzungszweck."

Ist soetwas überhaupt legal, zumal das doch über die, eigentlich neutrale, Jobbörse läuft?

Ist illegal, allerdings wird sowas von der Jobbörse nur rudimentär geprüft. (Was will man von faulen Beamten und ÖD-Angestellten in diesem Bereich schon erwarten?)

Zur Rechtslage:

"Gibt der Arbeitgeber eine Stellenanzeige unzulässig nur für ein Geschlecht formuliert auf, kann grundsätzlich jeder abgelehnte Stellenbewerber, der persönlich und fachlich geeignet war, eine Entschädigung verlangen. Dies folgt aus § 611 a BGB. Hiernach darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Einstellungsverfahren nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Benachteiligungsverbot, kann jeder hierdurch benachteiligte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht nicht. Der Arbeitgeber wird vermutlich nicht ohne weiteres bereit sein, größere Summen Entschädigung an abgelehnte Bewerber zu zahlen. Allerdings – die Prozessaussichten abgelehnter Stellenbewerber sind oft bestens."

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/agg/stellenanzeige/


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