S.C.U.M. Manifest auch in der ARGE (Männer)
Der 48jährige Paul Metzen hatte seine Sachbearbeiterin im Jobcenter gewarnt. Ein Arbeitseinsatz könne für ihn lebensgefährlich sein. Doch die Sachbearbeiterin befand, dass er durchaus leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Unkrautzupfen erledigen kann.
Das Jobcenter bedauert den Herzinfarkt und gab eine schriftliche Erklärung ab: „Um seine beruflichen Chancen zu aktualisieren, wurde Herr Metzen am 03.02 2013 vom ärztlichen Dienst untersucht. Die Untersuchung von Herrn Metzen ergab, dass er leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausführen kann". Die Amtsärzte haben entschieden.
Es ist der dritte Herzinfarkt, den Paul Metzen überlebt hat. Er ist seit vielen Jahren zu 100 Prozent schwerbehindert und auch seine Herzerkrankungen waren dem Jobcenter bekannt, so Metzen. Sein Anwalt hält die Sachbearbeiter im Jobcenter für unmenschlich und will sie jetzt im Auftrag von Metzen auf Schadensersatz verklagen. Videibericht
Zum Vergleich:
Eine Alleinerziehende Mutter mit einem Kind dass ganztägig im Kindergarten geht, gilt als Arbeitsunfähig.