Zwei-Klassen-Justiz (Allgemein)
Bin gerade im Manndat-Forum ueber einen sehr dreisten Fall einer Zwei-KlassenGeschlecher-Justiz gestolpert, den ich euch nicht vorenthalten moechte.
Knapp neben einem Auge traf ihn der spitze Absatz eines ihrer Schuhe, mit dem sie einen gezielten Schlag gegen seinen Kopf geführt hatte.
Soweit die Tat.
„Das hätte ins Auge gehen können, dann wäre es eine schwere Körperverletzung gewesen“, rückte Staatsanwalt Martin Resnik den Tatbestand zurecht und beantragte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung.
Der gezielte Versuch zaehlt wohl nicht.
Im Juli 2008 habe er die streitbare Frau geheiratet.
Kein Kommentar.
Weil die Frau drei Kinder hat und die Geburt eines vierten bevorsteht, wurde auf Auflagen verzichtet. Es sei ein Glücksfall, sagte der Richter, dass das Auge nicht noch mehr in Mitleidenschaft gezogen worden sei.
Da haben wir ihn mal wieder, den feministischen Frauenbonus in der Justiz. Einen Vater, der seiner Frau ein Auge aushacken wollte, haette man bestimmt nicht so milde davon kommen lassen, sondern wohl dauerhaft das Sorgerecht entzogen. Die Mutter und Taeterin muss hingegen nicht mit derartigen Konsequenzen rechnen.
Ein Schlag mit einem spitzen Gegenstand gegen einen Kopf könne schwere Verletzungen nach sich ziehen. Als wahrscheinlich sah es das Gericht an, dass vorausgegangenen Verbalauseinandersetzungen den Vorfall auslösten. Aus heiterem Himmel heraus ereigne sich ein typischer Fall gefährlicher Körperverletzung nicht.
Sowas hab ich bei maennlichen Taetern noch nie gehoert. Nach der Logik koennte man auch jeden anderen Fall rechtfertigen, aber die feministische Justizia ist wohl blind, solange Frauen die Taeter sind.