Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Abzocker_In auf die Schnauze gefallen (Allgemein)

adler @, Kurpfalz, Samstag, 18.05.2013, 06:34 (vor 4846 Tagen)

Für ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 5 C 28.12).
http://www.n-tv.de/ratgeber/Staat-zahlt-keinen-Unterhalt-fuers-Kind-article10661091.html

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