Sorgerecht für unverh. Väter (Recht)
Trennungskind34 , Düsseldorf, Monday, 20.05.2013, 13:29 (vor 4240 Tagen)
www.tagesschau.de/multimedia/video/video1306300.html
Habe das gestern in den Nachrichten gesehen, wie wird man es wohl verwässern?
VG TK34
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Ehe = Errare humanum est.
Der Gebrauch von Zahlen im Feminismus ist wie Dante's neunter Zirkel im Inferno: Ein nicht enden wollender Alptraum, der für jeden die Hölle durchschreitenden Verdammten schrecklicher und unerträglicher nicht sein könnte.
Das kann man nicht mehr ernst nehmen!
Yussuf K., Monday, 20.05.2013, 13:45 (vor 4240 Tagen) @ Trennungskind34
Interessant ist allerdings, dass was die Dame nicht gesagt hat: Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) hat man Väter in diesem Lande massiv diskriminiert!
Das sind immerhin 64 nachweisbare Jahre. Faktisch gibt es Väter, die ihr Leben lang nur Entrechtung & Diskriminierung in diesem Lande erlebt haben: 64 lange Jahre!
Was diese Honks da in Berlin beschlossen haben, ist keine "Reform", sondern nur eine Lachnummer. Der Begriff "Sorgerecht" ist eine leere und völlig wertlose Worthülse. Wenn das kranke PAS-Weib es nicht will, dann hat der Vater trotzdem keinen Kontakt, auch wenn er das sinnlose "Sorgerecht" haben sollte. Kein Gericht in diesem Land wird ein PAS-Weib dafür bestrafen, wenn sie die Psyche des Kindes damit zerstört.
Die unverheirateten Väter stehen jetzt mit den (ehemals) verheirateten Vätern nur in einer Schlange. Vermutlich sollte das Gesetz es nur den apathischen Richtern in der "sorgfältigen Einzelfallprüfung" beim Fließbandabstempeln mütterlicher Wünsche im feministischen Kontext einfacher machen. Ein Gesetz zur "Schwanzflossenpflege" von Goldfischen in mit Netzen überspannten Gartenteichen entfaltet einen gleiche Wirkung in Sachen "Kindeswohl" wie dieses sinnfreie Gesetz zum Augenwischen und Selbstbeweihräuchern.
Väter, es ist und bleibt alles beim Alten. Wir leben ja schließlich im Staatsfeminismus, was sollte sich da auch partiell ändern?
Das kann man nicht mehr ernst nehmen!
Trennungskind34 , Düsseldorf, Monday, 20.05.2013, 14:01 (vor 4240 Tagen) @ Yussuf K.
Weiß jemand, wie viele geschiedene Männer seit letztem Jahr ihren Umgang mit Kindern eingeklagt haben. Wie sind diese Fälle ausgegangen?
Ist eine erhöhte Falschbeschuldigungsrate von Müttern zu erwarten, die das geteilte Umgangsrecht vereiteln wollen?
Den Verbleib des Kindes bei der Mutter fest zu schreiben ist im 3. Reich ins BGB kodifiziert worden.
VG Tk34
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Ehe = Errare humanum est.
Der Gebrauch von Zahlen im Feminismus ist wie Dante's neunter Zirkel im Inferno: Ein nicht enden wollender Alptraum, der für jeden die Hölle durchschreitenden Verdammten schrecklicher und unerträglicher nicht sein könnte.
Das kann man nicht mehr ernst nehmen!
Kalle Wirsch, Monday, 20.05.2013, 14:33 (vor 4240 Tagen) @ Trennungskind34
Solche Zahlen wirst du nicht von staatlicher Stelle bekommen. Im Gegenteil: Es ist zu bemerken, dass bei den Staatsanwaltschaften in Sachen Aktenzeichen einiges im Gange ist. Damit sollen Fallzahlen manipuliert und aufbereitet werden. Ich kanns belegen, werde dies aber hier nicht tun.
Das kann man nicht mehr ernst nehmen!
Sachse , Monday, 20.05.2013, 17:19 (vor 4240 Tagen) @ Yussuf K.
Das kann Mnn wirklich nicht ernst nehmen oder gar als Erfolg verbuchen. Als ganz kleinen Schritt in die richtige Richtung, vielleicht.,
Was ist passiert?: Deutschland wurde verpflichtet, vom Eur. Gerichtshof für Menschenrechte, etwas zu tun.
Und so kam es, dass Vertreter der alten Regelung, der Entrechtung des Vaters von Geburt an, etwas zuammenschustern mussten.
Und, nun haben wir eine Regelung; Dass der Vater seine Vaterrechte einklagen DARF.
Was für ein Blödsinn !!
Bei einem sowieso gestörten Verhältnis zwischen Vater und Mutter wird diese Klage nur zu einer Verschlimmerung beitragen und bei der Mutter noch weitere Energien zur Verhinderung eines Umganges freisetzen.
Möglichkeiten wurden ihr ja genug gelassen, so die Behauptung der Gefährdung des Kindeswohls.
Dabei ist ja nicht einmal festgelegt, dass die Kindeswohlgefährdung, die ein Ablehnungsgrund für ein "Mitsorgerecht" ist vom Vater ausgehen muss:
Denkbar, das Kindeswohl ist gefährdet, weil die Kindesmutter damit seelisch nicht klarkommt dass das Kind seinen Vater kennenlernt . . .
Also: nichts Neues im Lande
Die einzig richtige Lösung, dass Vater Vater ist und Mutter Mutter, so wie es logisch ist, wird weiter verhindert. - Außer, wen es ums Zahlen geht, da klappt das schon ganz gut
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
Deutschland wurde vom Eur. Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet etwas zu tun
Werner , Monday, 20.05.2013, 21:12 (vor 4240 Tagen) @ Sachse
Deutschland wurde vom Eur. Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet etwas zu tun.
Also veranstaltet man eine Alibiveranstaltung, um den Anschein zu erwecken, man habe etwas getan, und wonach faktisch aber alles beim Alten bleibt.
Sorgerecht als Worthülse ist so ein Weg,
denn alles wichtig und entscheidende hat man längst ins Aufenthaltsbestimmungsrecht verlagert.
Dem Vater also das hinhaltslose und somit nutzlose Sorgerecht (de facto nur eine Zahlpflicht) und
der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht ...
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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
Deutschland wurde vom Eur. Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet etwas zu tun
Sachse , Monday, 20.05.2013, 23:16 (vor 4240 Tagen) @ Werner
Nun ja, die Leuthäusser Schnarre hat ja bereits kurz nach diesem Urteil kundgetan, dass sie Nix ändern will.
Und so ist jetzt eine Änderung auf den Weg gebracht worden, die NICHTS ändert . . .
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
Stütze des Systems
Rainer , ai spieg nod inglisch, Monday, 20.05.2013, 23:43 (vor 4240 Tagen) @ Werner
Dem Vater also das hinhaltslose und somit nutzlose Sorgerecht (de facto nur eine Zahlpflicht) und der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht ...
Jeder Vater der zahlt stützt das System!
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Alternativen?
Cyrus V. Miller , Tuesday, 21.05.2013, 14:45 (vor 4239 Tagen) @ Rainer
Dem Vater also das hinhaltslose und somit nutzlose Sorgerecht (de facto nur eine Zahlpflicht) und der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht ...
Jeder Vater der zahlt stützt das System!
Das ist zwar richtig, wäre dann aber auf jeden Steuerzahler anwendbar. Schließlich zahlt genau jener die Bezüge und fetten Pensionen der Jugendamtsschergen und DJB-Richterinnen.
Nur kann man sich das nicht wirklich aussuchen, außer man möchte komplett vom Leistungsträger zum Leistungsempfänger mutieren und von 700,- netto im Monat leben. Ob permanente Hartz-IV-Schikanen weniger stressen als Unterhalt, lasse ich mal offen. Die Unterhaltsflucht ins Ausland ist auch nicht für jeden erfolgreich praktizierbar.
Ist halt die Frage, welche Opfer man es sich selber kosten lassen will, nur um "aus Prinzip" nicht zu zahlen. Ich ärgere mich zwar auch jeden Monat, habe aber inzwischen einen für mich passablen "Mittelweg" gefunden...
Symptomatisch, daß selbst die Fezi-BRD von der Fezi-EU noch "gezwungen" werden muss...
Cyrus V. Miller , Tuesday, 21.05.2013, 15:20 (vor 4239 Tagen) @ Werner
Wenn seitens der EU erkannt wurde, daß Deutschland nicht nur in Dauer und Höhe von Unterhaltsabzocke weltweit einzigartig ist, sondern auch in der Schlechterstellung von Vätern schlechthin, so ist dies immerhin schon mal ein kleiner Fortschritt.
Zu befürchten ist halt, daß Deutschland dies schlichtweg nicht umsetzt und zur Not lieber "Strafen" zahlt (aus Steuergeldern, versteht sich). Effizienter wäre natürlich die Durchgriffshaftung bis ins Privatvermögen der verantwortlichen Politvisagen, so wie es bei EU-Strafen gegen Unternehmen ähnlich problemlos durchgezogen wird (Microsoft!).
Grund zum Zweifeln gibt es leider genug: So wird bereits die per EU-Gesetz theoretisch mögliche "Zwangsrückführung" von umgangsboykottierenden Müttern, die ohne Grund mit Kindern weit weg ziehen, in der BRD-Praxis nicht umgesetzt.
Ich bin gespannt.
Vater: ganz oder gar nicht. Zahlvater sein? Nein, danke! (kwT)
Robert , München, Tuesday, 21.05.2013, 12:22 (vor 4239 Tagen) @ Trennungskind34