Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das kann man nicht mehr ernst nehmen! (Recht)

Sachse @, Monday, 20.05.2013, 17:19 (vor 4240 Tagen) @ Yussuf K.

Das kann Mnn wirklich nicht ernst nehmen oder gar als Erfolg verbuchen. Als ganz kleinen Schritt in die richtige Richtung, vielleicht.,

Was ist passiert?: Deutschland wurde verpflichtet, vom Eur. Gerichtshof für Menschenrechte, etwas zu tun.

Und so kam es, dass Vertreter der alten Regelung, der Entrechtung des Vaters von Geburt an, etwas zuammenschustern mussten.

Und, nun haben wir eine Regelung; Dass der Vater seine Vaterrechte einklagen DARF.
Was für ein Blödsinn !!

Bei einem sowieso gestörten Verhältnis zwischen Vater und Mutter wird diese Klage nur zu einer Verschlimmerung beitragen und bei der Mutter noch weitere Energien zur Verhinderung eines Umganges freisetzen.

Möglichkeiten wurden ihr ja genug gelassen, so die Behauptung der Gefährdung des Kindeswohls.
Dabei ist ja nicht einmal festgelegt, dass die Kindeswohlgefährdung, die ein Ablehnungsgrund für ein "Mitsorgerecht" ist vom Vater ausgehen muss:
Denkbar, das Kindeswohl ist gefährdet, weil die Kindesmutter damit seelisch nicht klarkommt dass das Kind seinen Vater kennenlernt . . .

Also: nichts Neues im Lande

Die einzig richtige Lösung, dass Vater Vater ist und Mutter Mutter, so wie es logisch ist, wird weiter verhindert. - Außer, wen es ums Zahlen geht, da klappt das schon ganz gut :-D :-D

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


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