Unterhalt, Nebenverdienst und "fiktives Einkommen" (Recht)
Oft geistern Meldungen durch die Presse das ein Vater, neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit, zu einer Nebentätigkeit verurteilt, um den Kindesunterhalt in voller Höhe bezahlen zu können. Wenn der Mann keine Nebentätigkeit ausübt würde ihm angeblich "fiktives Einkommen" angerechnet.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein entsprechendes Urteil schon 2002 aufgehoben.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20030305_1bvr075202.html
Laut Begründung des Bundesverfassungsgerichts ...
1. ... ist der Vater in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit gehindert.
GG Art. 2 Abs. 1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
2. ... wurde dem Vater nicht gleichem Recht wie jeder andere unterworfen.
Art. 3 Abs. 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3. ... wurde der Schutz der Familie verweigert.
Art. 6
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
3. ... geltendes Recht nicht angewendet.
Art. 20 Abs. 3
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4. ... wurde das Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt.
Arbeitszeitgesetz § 3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. (Gemittelt über maximal 6 Monate)
In dem Fall hat das OLG ebenfalls nicht berücksichtigt, dass der Vater durch seine Vollzeittätigkeit schon ausgelastet ist (Schichtarbeiter unter Tage mit erheblichem Arbeitsweg).
Rainer
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