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Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung (Off-Topic)

Micha, Obb., Friday, 24.05.2013, 05:39 (vor 4579 Tagen)

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.
Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”
oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”
sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

- § 239 StGB Freiheitsberaubung
- § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen
- § 340 StGB Körperverletzung im Amt
- § 343 StGB Aussageerpressung
- § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”
oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.
Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.
Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.
Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.
Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

- Fazit –
Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,
“Das dürfen Sie nicht!”
“Ich versage meine Mitwirkung!”
und
“Dazu mache ich keine Angaben!”
sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”
so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.
Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.
Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Facebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!!
LERNE DIE PARAGRAPHEN
UND SCHLAGE SIE MIT IHREN
EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8


sG
Micha

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

MitGlied, Friday, 24.05.2013, 09:25 (vor 4579 Tagen) @ Micha

Wichtig ist:
sich nicht vom Polizeibeamten dazu bringen lassen ein eindeutiges Nein so umzuinterpretieren, dass man doch irgendwo zugestimmt hat.

Am Anfang eher mal verbal kürzer treten, keinen auf allwissend oder frech machen, das wirkt deeskalierend. Besteht ein Beamter dann doch auf Durchsuchung, sich vorher den Dienstausweis zeigen lassen und den Namen/Nummer merken oder notieren.

Damit weiß der Beamte, dass wenn es zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde/Strafanzeige kommt, diese direkt ihm zugeordnet werden kann.

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Derkan ⌂ @, Friday, 24.05.2013, 09:28 (vor 4579 Tagen) @ MitGlied

Du hast die Videokamera vergessen, um alles aufzuzeichnen.

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 09:36 (vor 4579 Tagen) @ MitGlied

Damit weiß der Beamte, dass wenn es zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde/Strafanzeige kommt, diese direkt ihm zugeordnet werden kann.

Sowas juckt die doch gar nicht. Sowas verläuft grundsätzlich im Sande. Dieses System hat sich gegenüber dem Bürger selbstimmunisiert. Es ist hier normalerweise die Gewaltenteilung gesetzlich verankert. Die funktioniert hier schon lange nicht mehr. Beweise dafür sind diese ganzen Rettungsschirme, die Ignorranz von Volkes Meinung (Zahler!) und die Willkür gegen harmlose/unschuldige Bürger wie Horst Arnold. Das ist eben so in einer Diktatur und momentan werden wir von der politischen Klasse im Eilgalopp in einen europäischen Nationalstaat überführt. Die Meinung/Interessen/Rechte des Einzelnen werden da völlig untergehen.

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

MitGlied, Friday, 24.05.2013, 10:14 (vor 4579 Tagen) @ Kalle Wirsch

Das nützt schon, denn der Beamte hat n Haufen Schreibarbeit und eine Beförderungssperre am Laufen. Und das nur, weil er mal den Sheriff spielen wollte.

Man muss immer dran denken, dass hinter dem Apparat ein weiterer Apparat ist, der sich genau mit solchen Sachen beschäftigen muss.

Sobald ein Polizist merkt, dass das was er da macht möglicherweise für ihn selbst zu stressigen konsequenzen führen kann, wird er von alleine nach Möglichkeiten suchen, die Angelegenheit deeskalieren zu lassen, sofern er den nötigen "Ausgang" findet. Und das gelingt eben am besten, wenn man auch selbst ruhig bleibt.

Täusch dich nicht selbst.

Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 10:22 (vor 4579 Tagen) @ MitGlied

Verrenne dich da nicht. Bullen sind nur Kalfaktoren, die die Drecksarbeit für die politische Klasse erledigen. Dafür werden sie, wie z.B. Finanzbeamte auch, fürstlich entlohnt. Wenn mal einer "geopfert" wird, dann nur, weil´s echt nicht anders geht und man in der Außendarstellung einen "Rechtsstaat" vermitteln will. Der Richter Brixner, der Mollath ruiniert hat, der wird dafür nie bestraft. So schützt die politische Klasse ihre Kalfaktoren, die ihren Machterhalt & Pfründe garantieren.

Alles was du da aufgeführt hast, ist pures Schauspiel. Es gibt für den Bürger keine Rechte, nur Pflichten. Du hast als Ameise im korrupten Groß-Haufen zu funktionieren. Machst du das nicht, wirst du mollathisiert.

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Grundwissen (für alle, die diesen Beitrag noch nicht kennen) hier:

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 24.05.2013, 17:07 (vor 4578 Tagen) @ Micha
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Friday, 24.05.2013, 17:23

Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog.de) über das Thema Hausdurchsuchungen und Verhalten gegenüber der Polizei auf dem 23C3:

http://www.youtube.com/watch?v=NJq3OlMlWzA

Mittlerweile ein Klassiker, gut eine Stunde Vortragsdauer mit extrem wertvollen Infos.

Man muss wissen, daß in der BRD inzwischen wie in übelsten Diktaturen Hausdurchsuchungen praktisch willkürlich durchgeführt werden.

Sei es zur Einschüchterung von kritischen Journalisten, zur Existenzvernichtung von missliebigen Selbständigen durch Beschlagnahme wichtiger Arbeitsmittel (PC etc.) oder einfach als staatliche Machtdemonstration an Jugendlichen, die durch Online-Aktionen gegen halbstaatliche Erpresservereine wie die GEMA aufgefallen sind:

http://wallasch.twoday.net/stories/schreck-in-der-morgenstunde-hausdurchsuchung-von-ra-heinrich-schmitz/

Daß für die Anordnung von Hausdurchsuchungen Richtervorbehalt gilt, wird regelmäßig mit der schwammigen Begründung "Gefahr im Verzug" mißachtet, was an sich nur in Ausnahmefällen möglich ist:

http://www.zunft-starke.de/verkehrsrecht/verkehrsstrafrecht/hausdurchsuchung-ohne-durchsuchungsbeschluss-keine-berufung-auf-gefahr-im-verzug-bei-fehlen-richterlichen-eildienstes/

http://kurokasai.wordpress.com/mehrere-tausend-hausdurchsuchungen-pro-jahr-sind-rechtswidrig/

Treffen kann es jeden; Gründe können praktisch beliebig erfunden werden.
Daneben häufen sich Fälle, wo es "versehentlich" die Falschen trifft:

http://board.gulli.com/thread/1603458-falsche-hausdurchsuchung-mit-folgen/

Dagegen war die DDR ein Kindergarten.

Negative Presse stört den Staat wenig - kein überbezahlter Politiker, Beamter oder Richter hat etwas zu befürchten. Im Gegenteil: Solche "Horrorgeschichten" sind klammheimlich erwünscht und verstärken die Message:

"Wir können Dich jederzeit ficken, aufsässiger Bürger.
Dein beschlagnahmtes Zeug behalten wir, so lange wir Lust haben.
Und Du wirst nichts dagegen tun können."

Krass!

Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 17:24 (vor 4578 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Aus ehemaligen Bürgern sind doch mittlerweile alles Terroristen geworden. Eigentlich müssten wir alle unseren Wohnungsschlüssel beim Innenminister Friedrich hinterlegen mit der Bitte, doch danach wieder sorgsam zuzuschließen und möglichst alles wieder auf seinen Fleck zu stellen. Ach ja, den Schwund im Spirituosenschrank und die gestohlene Pornosammlung ersetzt die Hausratversicherung.

Da hilft nur noch ne ordentliche Sprengfalle! Kontakt an die Wohnungstür, Propangasflasche und Heizstab in die Besenkammer. Herzlich willkommen!

Hier ist noch etwas sehr detailiertes!

Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 19:51 (vor 4578 Tagen) @ Micha

Das ergänzt deine Ausführungen: http://brd-schwindel.org/polizeikontrolle-wie-schuetze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

Ich habe mir das ausgedruckt und ins Auto gelegt! Sowas muss Basiswissen werden. Ich habe bei mir schon mal Bullen rausgeschmissen. Die haben sich dann nicht reingetraut .... sie hatten Angst, dass ich ihnen Gewalt und Beschädigungen unterstelle. Da wollten die sich einen richterlichen Beschluss holen und da hab ich gesagt: "Ich geh dann erst mal ein Bier trinken!" Danach standen die Honks noch 2 h rum, haben mir die anderen Mieter erzählt, dann sind die wieder weg. Da ging es um eine "Straßenverkehrsordnungswidrigkeit" und die wollten feststellen, wer das war. Ich hab aber immer eine Perücke auf langen Fahrten auf, nur so zur Sicherheit. Da kam nie wieder was. Aber die Blaumänner waren ganz schön frech. Hab sie sogar "Henker" beschimpft und die haben nicht mal wiedersprochen. Die Frau die da mit bei war, die war sowas von rotzfrech. Die hatte schwarze Handschuhe an und die Ärmel hochgekrempelt. Eine Gefahr war die nicht für mich, eher was zum Zwergenwerfen.

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