Art. 20 GG und FrauenQuote ..... verträgt sich das? (Recht)
Art. 20 GG / Gewaltenteilung - Soziale Ebene
Soziale Gewaltenteilung bedeutet, dass allen Bürgern ermöglicht wird, politische Positionen im Staat zu erreichen. Die Auswahl dafür erfolgt allein anhand der Qualifikation der Person für ein Amt, also in fairer Konkurrenz mit Rechtsgleichen. Dies ermöglicht die Existenz einer offenen Gesellschaft, in der nicht eine einzelne Schicht die politischen Ämter bekleidet.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Eigentlich muss man bestehende Gesetze nur konsequent umsetzen, dann müsste solcher Schwachsinn wie eine FrauenQuote sich von selbst erledigen.
Aber man muss sich nicht mehr ernsthaft wundern, verstösst doch die Politik selbst eklatant gegen das eigene Grundgesetz!
- Merkel / Physikerin / Staatsratsvorsitzende
- Schäuble / Anwalt / Finanzminister
- deMaizire / Anwalt / Verteidigungsminister
- Altmaier / Anwalt / Umweltminister
- Westerwelle / Anwalt / Außeminister
- Rössler / Allgemeinarzt / Wirtschaftsminister
- von der Leyen / Allgemeinärztin / Arbeitsministerein
- Schröder / Soziologie, Philosophie, Geschichte, Politik / Familienministerin
- Wanka / Agrotechnikerin, Mathematikerin / Bildungs- u. Wissenschaftsministerin
.... EU-Wahn (Entdemokratisierung), Kostenexplosion im Gesundheitswesen, EuroHawk-Drohnenpleite, untilgbare Staatsschulden, Klimalüge, kriegerische Außenpolitik (Friedenssicherungsmissionen), Geburtenschwund, Fachkräftemangel, Pisa und und und ... alles Leute mit "Qualifikationen für ihr Amt" (Parteibuch!).
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- Art. 20 GG und FrauenQuote ..... verträgt sich das? -
Kalle Wirsch,
24.05.2013, 10:54
- In Art. 20 stehen noch ganz andere Sachen, die dem deutschen Volk systematisch verweigert werden: - Cyrus V. Miller, 24.05.2013, 22:13