Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Druck zur Ausbeutung der Goldader "Kindeswohl" steigt offensichtlich! (Vaeter)

Yussuf K., Sunday, 26.05.2013, 14:02 (vor 4218 Tagen)

Mit oder ohne Anwalt, ist in diesem Rechtsstaat mittlerweile völlig egal. Also besser ohne, dass spart Kosten und schont den privaten Geldbeutel. Ergänzend kommt dazu, dass nur noch Trottel heiraten und Kinder zeugen, also auch daraus resultiert ein Rückgang an "bestreitbaren Fällen". Das merkt natürlich auch die parasitäre Prekariats-Anwaltschaft anhand von zurückgehenden Mandatierungen bei gleichbleibend nachströmenden Jung-Anwälten. Bisher hat man sich seine Arbeit immer selbst geschaffen (siehe neues u. sinnfreies Sorgerechtsgesetz!) und die guten Freunde im Bundestag (25% Anwälte!) denken auch an ihre Kanzleien und die ihrer guten Kumpels da draußen. Naja, mehr Mandate werden es eben nicht, also macht man es wie eine Versicherung: Schwindet der Zahlerstamm, dann müssen die Letzten eben deutlich mehr bezahlen!

Genauso greift der Deutsche Bundestag/Anwaltsparlament den Prekariats-Anwälten unter die Arme ......

"Besuche bei Anwälten und Notaren werden deutlich teurer

Wer einen Anwalt oder Notar benötigt, muss für dessen Dienste künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn nach einem Beschluss des Bundestags werden die Honorare und Gebühren für die beiden Berufsgruppen angehoben. So erhalten Rechtsanwälte im Schnitt künftig zwölf Prozent mehr als nach der letzten Erhöhung im Jahr 2004. Notare, deren Sätze zuletzt vor 25 Jahren gestiegen sind, können je nach Region sogar auf Mehreinnahmen von bis zu 20 Prozent hoffen."

Da kann sich manch einer den überflüssigen und tlw. anwaltszwangsbedingt zugenötigten Anwalt nicht mehr leisten, aber auch daran hat das Anwaltsparlament gedacht:

"Absenkung der Freibeträge entfällt

Im Gegenzug wurden allerdings die ursprünglich geplanten Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe weitgehend gestoppt. Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf entfällt größtenteils die Absenkung der Freibeträge, oberhalb derer die gewährten Hilfsgelder zumindest teilweise zurückgezahlt werden müssen.

So sollte etwa der Freibetrag für Erwerbstätige von 50 Prozent des höchsten Sozialhilfesatzes auf 25 Prozent sinken - dieser Passus wurde jedoch von den Rechtspolitikern des Bundestags gestrichen.

Das heißt im Klartext nix anderes, als das der Steuerzahler den kindesentziehenden Weibern weiterhin kostenlos den Anwalt stellt und leistungsfähige Väter treu und brav über Jahre die Kosten abtickern können.

Kindeswohlschädigende Mütter erhalten nämlich zur Durchsetzung ihrer Mütter- nicht Kindesinteressen, auf Grund ihres Einkommens immer "Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung", also faktisch geschenkt! Da macht es natürlich Spass, dem gehassten Ex die Kinder zu entziehen und letztlich ist dieser Streit ja die lebenserhaltende Maschine, die den Krebs-Patient "Prekariats-Anwalt" am Leben hält.

Ja, so ist das in diesem Land. Ein Rechtsstaat eben, denn ein Rechtsstaat ist schließlich ein Staat für alle die, die vom Recht leben und die haben hier leider, wider aller Vernunft und Logik, noch immer das Sagen.

Quelle


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