Der vierte Prozesstag gegen Heidi Külzer im Falschaussageprozess: (Recht)
Prozess: Waren die Vorwürfe der einstigen Kollegin erfunden?
Horst Arnolds Richter sagt als Zeuge aus
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"Nur noch vage, grobe Erinnerungen" und "Erinnerungsinseln" konnte der Zeuge, Richter Dr. Christoph Trapp, an den Vergewaltigungsprozess von 2002 abrufen. Einzelheiten waren ihm nicht mehr im Gedächtnis. "Er hat immer bestritten, dass es zu einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Geschehen im Biologieraum gekommen ist", wusste er noch vom damaligen Angeklagten.
"Ich habe noch nicht mal ein Bild von ihrem Gesicht vor Augen", beantwortete der Zeuge die Frage der Kammervorsitzenden Barbara Bunk, ob die Lehrerin im damaligen Prozess Emotionen gezeigt habe. Was er noch wusste, war, dass Arnold ein "massives Alkoholproblem hatte" und sich ab und an in der Schule unangemessen verhielt.
Immer wieder habe die Kammer sich die Frage gestellt, ob der Lehrer eventuell von seiner neuen Kollegin zu Unrecht belastet werde. Aber, "es gab für die Kammer keine Anhaltspunkte für eine Falschbelastung und eine vorgetäuschte Vergewaltigung, auch weil sich beide bei dem Vorfall erst wenige Tage kannten". Ein Motiv, was dieses ungeheuerliche Verhalten erklärbar hätte machen können, habe es nicht gegeben. Arnolds Einlassung, die Frau wolle ihn fertig machen, um seine Stelle zu bekommen, sei nicht schlüssig gewesen, da er lediglich als Angestellter tätig war, die heutige Angeklagte aber auf eine Übernahme in den Beamtenstatus hoffte. "Wenn es so festgestellt wurde, dann war es so", lautete seine Antwort auf Fragen der Kammervorsitzenden zu Einzelheiten aus dem früheren Verfahren.
In dubio pro femina.
Sexistischer feministischer Unrechtsstaat!
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Liebe Grüße
Oliver