Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Warum sind Sorgerechts-/Unterhaltsverfahren "nicht öffentlich"? (Recht)

Referatsleiter 408, Wednesday, 21.11.2012, 22:19 (vor 4383 Tagen)

Dafür gibts einen einfachen Grund. Man will für die dort vollzogenen Schweinereien gegen Väter keine Zeugen haben.

Wenn man im Sorgerechtsverfahren verlangt, dass etwas ins Protokoll aufgenommen wird, dann lehnt es der Richter meist ab. Das ist ein Grund zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit oder die 2. Möglichkeit: Man verlangt, dass der Richter den Grund der Ablehnung protokolliert, dann steht es dennoch im Protokoll.

Denkt man zumindestens!

Das Tonbandprotokoll wird von einer "vertrauenswürdigen Justizangestellten" übertragen und eine Urkundenbeamtin, die ganz sicher ihren Kaffee trinken, nicht aber sich das Tonband anhören und mit dem "getippten Protokoll" vergeichen wird, als "richtig übertragen" bestätigt. Wer das glaubt, kann auch an den Weihnachtsmann glauben. Besser ist es, dass man sich etwas einsteckt und die Verhandlung mitschneidet. Auch dem will die "rechtsscheue Justiz" entgegenwirken, indem am Eingang auf ein Verbot von solchen Geräten hingewiesen wird. Aber nur so kann man beweisen, dass der Richter etwas aus dem Protokoll entfernt/entfernen lässt, faktisch Rechtsbeugung begeht. Wer das beweisen kann, vor dem steht die nächste Hürde: Die Staatsanwaltschaft! Man bekommt irgendwann mal mit einen Blabla-Brief mitgeteilt, dass der Richter alles richtig gemacht hat und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Die Justiz ist faktisch resistent und befindet sich in diesem Land außerhalb jeglicher Kontrolle. Während der Bescheid eines jeden Amtes ohne Probleme und kostenlos angefochten werden kann, kann der Beschluss eines "geistig entgleisten Richters" nur kostenintensiv vor der nächsthöhreren Instanz ggf. bereinigt werden. Die Chancen allerdings dafür stehen sehr schlecht.

Das deutsche Volk steht nicht vor dem Problem der Bedrohung durch äußere Feinde, sondern die Demokratie und das Volk in diesem Lande werden bedroht durch die extremistische Gefahr der Justiz, die sich krebsgeschwürartig ausbreitet und gegen die jegliche demokratische/parlamentarische Initiative mit Verweis auf Art. 97 GG gnadenlos scheitert!

Wollen wir so weiterleben?

Kurzum: Ein Familiengericht löst kein Problem, sondern ist das Problem!

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