Psychiater-Unwesen (auch im Fall Mollath) fordert zwangsläufig Konsequenzen durch die bedrohten Bürger! (Manipulation)
"Kaum ein Journalist machte etwa im Fall Gustl Mollath das fragwürdige Vorgehen der Psychiater zum Hauptthema seines Artikels. Obwohl reine Ferndiagnosen unter Einfluss ungeprüfter Anschuldigungen erstellt wurden mit erheblichen Folgen für den mittlerweile seit sieben Jahren zwangspsychiatrisierten Aufdecker bayerischer Schwarzgeldverschiebungen. Ebenfalls der breiten Öffentlichkeit kaum vermittelt: Den Psychiater, der mittels Gefälligkeitsgutachten für das Land Hessen die Entlassung der Steuerfahnder Schmenger & Co. unterstützte, verurteilte das Gießener Berufsgericht für Heilberufe zu einem Verweis und einer Geldbuße von 12.000 Euro. Unter dem Titel „Standesrechtliche Verstöße eines Arztes durch fehlerhafte Gutachtenerstellung“ ist im Urteil formuliert: „Im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte für das Gericht nicht erkennbar machte, dass er sein Fehlverhalten einsieht, bedurfte es der Verhängung einer nicht zu geringen Geldbuße, um das Ziel der Verhinderung berufsrechtlichen Fehlverhaltens in der ärztlichen Arbeit des Beschuldigten in Zukunft zu erreichen.“ Kein Berufsverbot also und trotzdem nahm ihn die FAZ in Schutz: „Nach bestem Wissen und Gewissen“ überschrieb sie ihren Beitrag mit dem Hinweis des Psychiaters, die vier Fahnder hätten ihn ja nicht von der Schweigepflicht entbunden und wegen dieser „Waffenungleichheit“ könne er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht entkräften. Indessen scheint ihm gerade diese Lage nützlich zu sein: „Warum er im Falle aller vier Fahnder zu einer übereinstimmenden, teilweise wortgleichen Analyse gelangt sei, könne er wegen seiner Schweigepflicht nicht sagen.“ Immer erfrischend, wenn wenigstens Leserkommentare der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen. Ein User schrieb der FAZ dazu: „Warum akzeptierte dann der Psychiater die ihm vom Gericht auferlegte erhebliche Geldbuße? Bei dem Prozess hatte der Gutachter zudem doch genau die ‚Waffengleichheit‘, die ihm angeblich jetzt fehlt. Dass die ehemaligen Steuerfahnder den Mann nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbinden, ist verständlich. Wo sind wir denn, wenn Menschen ihre Intimsphäre öffentlich zur Schau stellen lassen sollen, obwohl längst ein Gericht unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen über den Fall geurteilt hat?“
Die „Frankfurter Rundschau“ setzte bei ihrer Berichterstattung den Fokus darauf, dass politische Hintermänner den Psychiater angestiftet haben. Der deutsche Psychiater als Opfer also, der nicht in der Lage ist, für sein Tun Verantwortung zu übernehmen? Sicher ist die Verquickung von Politik, Verwaltung, Justiz, Psychiatrie und Pharmaindustrie ein missbrauchsanfälliges Konstrukt. Doch sind es immer konkrete Personen, die entweder geldsüchtig sind, sich korrumpieren lassen oder einfach feige den Mund halten. Es fehlt an Fachleuten mit Charakter und Rückgrat, die sich derartigen Spielen verweigern wie oben erwähnte Whistleblower. Inwieweit die Psychiatrisierung gerade jener hierzulande Methode ist, bliebe zu recherchieren. Ebenso die Ursache für die mangelnde Aufarbeitungsbereitschaft politisch motivierter Zwangspsychiatrisierungen in der DDR. Die Presse hat die Aufgabe, diese deutschen Zustände der Bevölkerung transparent zu machen. Zustände, die nicht von einem Handbuch aus den USA, sondern von hier und heute handelnden Personen und deren Mitläufern geschaffen sind. Kein Psychiater ist gezwungen, falsche Gutachten zu erstellen oder unnötig Medikamente zu verschreiben. Ein anständiger Mediziner wird das auch zukünftig nicht tun. Im Übrigen sind außerdem die Richter nicht gezwungen, psychiatrischen Gutachtern bei Gericht zu folgen. Theoretisch wie praktisch wäre es durchaus möglich, Spielverweigerer vor Mobbing und Verlust ihrer Arbeitsplätze zu schützen. Etwa durch bundesweite Anlaufstellen für Whistleblower – im Ärztewesen machte „Medleaks“ mit ihrer Plattform bereits einen Anfang – und eine unabhängige Presse, die solche Fälle hartnäckig und öffentlichkeitswirksam aufbereitet und zwar so lange, bis sich die Verantwortlichen dem Handlungsdruck nicht mehr entziehen können. Wer es schafft, einen Bundespräsidenten aus dem Amt zu kicken, dürfte auch hierzu in der Lage sein.
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