Fall Gustl Mollath bei Spiegel Online (Allgemein)
Am Fall "Mollath" widerspiegelt sich dieses System!
Die Justiz ist mittlerweile zu einer ernsten Gefahr für die Demokratie geworden. Die Justiz hat sich, auch per Art. 97 GG, derart unantastbar gemacht, dass fast exzessiv der Machtrausch mit sadistischer Arroganz weiter ausgelebt werden kann. Es gibt keine Instanz, die diesem Krebsgeschwür, welches andere kaputtmachen kann, aber selbst unzerstörbar ist, aus den Angeln heben kann. Die Justiz selbst hat sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. Richter bündeln eine Machtfülle in ihren Händen, die sie zu mittelalterlichen Feudalfürsten werden lässt, die freie Bürger in diesem Land lebenslang ruinieren kann. Man denke nur an Horst Arnold ....
Aus meiner Sicht gibt es in diesem Land keine Gewaltenteilung mehr. Die Säulen der Judikative, Exekutive und Legislative sind miteinander verschmolzen. Der Bürger ist zum Feind und Ernährer dieser "einen Gesamtsäule" geworden. Der Fall "Mollath" ist nur ein sichtbares Zeichen dafür, wie durch Willkür diese parasitäre Masse ihre Pfründe sichert. Der Ankauf von Steuer-CD´s aus der Schweiz wird unter dem Aspekt der Ignoranz "Mollath´scher Erkenntnisse" regelrecht zur Farce.
Übrigens ist genau der Umgang mit Mollath vergleichbar mit den Vorgängen unter Stalin. Auch dort wurden missliebige Personen für verrückt erklärt, um sie ohne großartige Verhandlung für immer verschwinden zu lassen. Nun sage mal noch einer, es gäbe bei uns keine politischen Gefangenen. Aber Frau Merkel hebt lieber mahnend den Zeigefinger beim Herrn Putin, wenn es um die Freiheit der sich "öffentlich-ins-Geschlechtsteil-Broilereinführenden" Pussy Riots geht. (Guten Appetit ... ich hab das Video dazu gesehen. Widerlich.)
Richter a.D.: Organisierte Kriminalität in der Justiz
Um mal zu zeigen, daß die hier oft zu lesenden drastischen Aussagen über die kriminelle Justiz nicht überzogen sind, hier eine eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen Richters über seine Kenntnisse zur OK in der Justiz:
http://www.gustl-for-help.de/download/GMollath_AG_EV_Heindl.pdf
Wie im Stalinismus. Man bekommt eine Gänsehaut.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Verboten:
Richter a.D.: Organisierte Kriminalität in der Justiz
Ich könnte mich daran erinnern, dass hier auch ein Richter a.D. mitmacht: http://petite-marlen.de/index.html
Da stand mal im Impressum, dass er für den rechtlichen Teil der Seite zuständig sei. Ob es der gleiche Richter ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall war die Seite im Original echt heftig, was aber zweifelsfrei alles der Wahrheit entsprach. Also genauso, wie das Millionen Väter in diesem Land auch bestätigen würden.
Erstaunlich daran ist, dass Richter immer erst den Mund aufmachen, wenn sie aus dem "Rechtssystem" raus sind. Warum haben die nicht soviel Mumm und machen das, was ihnen ihr Gewissen und die Vernunft nach der Pensionierung sagt? Gibt man sein Hirn und Gewissen als Richter ab? Mir kann doch keiner erzählen, dass man bereits dumm auf die Welt kommt und dann als Rentner die Intelligenz jäh wieder einsetzt. Also ich hab ja schon viel von medizinischen Kuriositäten gehört & gelesen, aber das Phänomen beschränkt sich auf deutsche Richter. Ist schon echt komisch.
Sowas sollte die Justiz dem Bürger einmal erklären!
Nach “bereichernder” islamischer Hinrichtung: Leider schuldunfähig
Ist Orhan S. nicht schuldfähig? Gegen ihn wird derzeit nur wegen Totschlags, aber nicht wegen Mordes ermittelt. Er befindet sich im Moment in einer geschlossenen Psychiatrie. Wenn seine Diagnose "paranoide Schizophrenie" bestätigt wird, kommt es eventuell nicht einmal zu einem Prozess.
Er nahm Medikamente ein, war wegen seiner psychischen Erkrankung auch schon im Krankenhaus: Paranoide Schizophrenie hat ein psychiatrisches Gutachten dem 32-jährigen Orhan S. bescheinigt, der am Montag seine zwei Jahre jüngere Ehefrau Semanur S. in Kreuzberg auf grausame Art und Weise umgebracht hat. Damit gilt er als nicht – oder nur stark eingeschränkt – schuldfähig. Aus diesem Grund muss er nicht in Untersuchungshaft, sondern befindet sich in einer geschlossenen Psychiatrie im Maßregelvollzug.
Weil die nach deutschem Recht geltenden Mordmerkmale wie Habgier, Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Heimtücke und Grausamkeit nicht gegeben sind, wird gegen Orhan S. derzeit auch nur wegen Totschlags ermittelt. Das Mordmerkmal der Grausamkeit ist nicht erfüllt, weil er seine Frau erst köpfte und zerstückelte als sie schon tot war. Sie starb nach bisherigen Erkenntnissen an den Stichverletzungen, die ihr Mann ihr zufügte. Während Mord mit lebenslanger Haft bestraft wird, kann ein Totschläger mit fünf Jahren Gefängnis davonkommen.
Das Krankheitsbild Paranoide Schizophrenie ist nicht ungewöhnlich bei Straftätern. Beispielsweise war auch dem Osloer Amokläufer Anders Behring Breivik in einem ersten Gutachten eine paranoide Schizophrenie bescheinigt worden. Ein zweites Gutachten kam zu einem anderen Schluss. Studien zufolge leidet etwa ein Prozent der deutschen Bevölkerung an dieser Krankheit. Betroffene haben in akuten Phasen gestörte Wahrnehmungen und Wahnvorstellungen oder hören Stimmen, „aber nur ganz selten ist deswegen das Gewaltpotenzial erhöht“, sagt Viktoria Toeller vom Kompetenznetz Schizophrenie. Erst, wenn beispielsweise die Medikamente abgesetzt werden oder Drogenkonsum dazukommt, könne die von Betroffenen ausgehende Gefahr größer sein.
Ich bleibe dabei: Der Gesetzgeber & Justiz schaffen in diesem Lande keine Rechtssicherheit, sondern sie werden zunehmend mit ihrem Handeln selbst zum Problem!
Vorhin habe ich noch drüber fabuliert, vor 2 Tagen rauschte das durch den DBT!
Übrigens ist genau der Umgang mit Mollath vergleichbar mit den Vorgängen unter Stalin. Auch dort wurden missliebige Personen für verrückt erklärt, um sie ohne großartige Verhandlung für immer verschwinden zu lassen.
Stalin war gestern, der "Rechtsstaat" ist heute .....
Richter a.D.: Organisierte Kriminalität in der Justiz
Weichei.
Ich bekomme ein Zucken im rechten Zeigefinger.
Lesenkönnen genügt
§ 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Es ist in Deutschland - wie in anderen zivilisierten Staaten - üblich, geisteskranke Gewaltverbrecher nicht in den Knast, sondern in eine geschlossene Heilanstalt einzuweisen.
Übrigens: Aus dem Knast käme der gefährliche Irre aus deinem Beispiel eher wieder heraus, als aus der Klapse.
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Wie Recht du doch hast!
Übrigens: Aus dem Knast käme der gefährliche Irre aus deinem Beispiel eher wieder heraus, als aus der Klapse.
Hä? Was habe ich denn geschrieben? Du beziehst dich auf etwas, was ich nie in Frage gestellt habe. Ich habe ledigtlich geschrieben, dass man dies dem Volk mal erklären sollte. Du darfst nicht kommentieren was du vor deinem virtuellen Auge sehen willst, sondern das was da GESCHRIEBEN steht. Mensch, das ist Leseniveau Grundschule, die raten auch noch. Manchmal klappts sogar.