Inobhutnahmen/Herausnahmen: weibliche Alleinerziehung funktioniert offensichtlich NICHT (Familie)
Die Fluchbegleiterin , Friday, 14.06.2013, 15:11 (vor 4230 Tagen)
http://www.jurablogs.com/de/go/q/1063313
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Inobhutnahmen/Herausnahmen: weibliche Alleinerziehung funktioniert offensichtlich NICHT
Holger , Friday, 14.06.2013, 17:32 (vor 4230 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Dankedankedanke, liebe Rechtsanwäldin!
Wenn das mal kein Reichsparteitag für rechtsradikale, reaktionäre Männerschweine ist!
Als Bonbon gleich hinterher:
Wie man weiß, sorgt sich unsere hochwohlgeborene Bumsregierung aus gutem Grunde sehr um die psychische Gesundheit unserer alleinerzogenen Blagen und Jungkriminellen: auch dort werden Rekorde gebrochen.
Das seriöse RKI hat da einiges angestellt und Erschütterndes zu Tage gefördert
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/04PraeventionstagungKurth.pdf
Besonders zu empfehlen ist die Seite 42 der Präsentation:
Psychische Auffälligkeiten finden sich bei 31% der Brut arbeitsloser Alleinerziehendinnen
Es lohnt sich auch nach den Jugendhilfeberichten der Bumsländerinnen zu googeln:
Die Zahl der stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Behandelten steigt unaufhörlich.
Vielleicht sucht da mal einer gescheite Statistiken außer dem unerträglichen Psychosoziogeschwafel, mit dem um den heißen Brei herumgeredet wird.
Jedenfalls scheint man heutzutage durch unsere abgefahrene verstaatlichte Qualitätserziehung ungefähr ein Drittel Ausschuß zu produzieren, der eine Heerschar an Pädagogosoziopolitos in Lohn und Brot hält. Wenn das kein Erfolg ist!
Bilder zu klein. Kann nix erkennen
knn, Saturday, 15.06.2013, 02:26 (vor 4230 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Der Link ist sehr schön, wenn man die Bilder sehen könnte, und nicht nur die Thumbails.
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Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
NEIN! Bilder zu klein. Kann nix erkennen
Die Fluchbegleiterin , Saturday, 15.06.2013, 08:29 (vor 4230 Tagen) @ knn
1. Geändert auf XL
2. Konnte und kann jeder selbst mit CTRL+PLUS machen.
3. Rechtsklick auf das IMAGE - abspeichern auf Festplatte - im Bildbetrachter z.B. von Windows das Original riesig aufblasen... oder als attachement bei Email (Mail an Anwalt) oder in Word-Datei bei Sorgerechtsantrag bis auf DINA 4 einbinden.
MfG