Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Unterhaltsmaximierungsprinzip (Politik)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 20.06.2013, 12:07 (vor 4218 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Thursday, 20.06.2013, 12:18

Stimmt, hatte ich fast verdrängt.

Rational ist es ja nicht nachvollziehbar, wieso der "Bedarf" eines Kindes plötzlich steigen soll, nur weil das KG erhöht wird?

Der "tatsächliche" Bedarf liegt natürlich in Höhe des Unterhaltsvorschusses von 133,- EUR. Weniger darf der Sozialstaat nicht zahlen, ohne sich "strafbar" zu machen.
Das kommt auch hin - sogar "sparsame" Erwachsene benötigen i.d.R. monatlich kaum mehr für Lebensmittel und Kleidung.

Alles, was an Unterhaltszahlungen darüber liegt, gehört somit nicht mehr zum Bedarf des Kindes, sondern steht der Mutter zum freien Konsum zur Verfügung.

Interessant ist vor diesem Hintergrund auch der Hartz-VI-Regelsatz von 229-313 EUR (altersabhängig) pro Kind. Gut, das KG wird dann zwar verrechnet, aber auch dann verbleiben ca. 1500,- netto bei 5 Blagen. Hält man die kurz, bleibt da eine schöne Stange Geld übrig.

Es gibt hier im Ort H4-Migrantenfamilien, die davon in Ihrer Heimat eine Immobilie nach der anderen kaufen.
Man wundert sich wirklich, wen und was der deutsche Staat heutzutage so alles "fördert".

Keine Ahnung, warum ich noch arbeiten gehe ;-)


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