Ich war mir nicht mehr ganz sicher, hab deshalb nachgeschaut.
Herkunft des Begriffs
Das Wort „Feme“ ist seit dem 13. Jahrhundert sicher belegt. Es soll sich um ein mittelniederdeutsches Wort mit der ursprünglichen Bedeutung „Vereinigung, Bund, namentlich Bund der zum gleichen Gericht gehörenden Freien“ handeln. Zugleich wird es auch als Bezeichnung für den Landfrieden verwendet. Nach einer anderen Auffassung soll „Feme“ ein Wort für „Strafe“ gewesen sein.
Im späten Mittelalter entwickeln sich folgende mit „veme“ zusammengesetzte Begriffe mit Bezug zur Strafvollstreckung: vemer, vememeister als Umschreibung für den Nachrichter oder Henker, vemen für verurteilen, strafen, vemestat für Richtstätte.
Weitere Bezeichnungen der Gerichte sind: Femgericht, Femegericht, vemedinc sowie „Freigericht“ oder „Freistuhl“ (seltener: Vehmgericht, Fehmgericht, Vehmic Gerichte, Vehm oder die heilige Vehme).[..]
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/435103
Hier noch ein etwas längerer Bericht.
Westfälischer Freistuhl - ein historischer Abriss
Die westfälischen Femegerichte fungierten in Zeiten versagender Obrigkeit und Rechtsunsicherheit als Bastion des Rechts. Mit unheimlicher Durchschlagskraft und Konsequenz wurden flüchtige Verurteilte dingfest gemacht und das Urteil des Freigerichtes an ihnen vollstreckt. Der Freistuhl genoss zeitweise ein höheres Ansehen als die Rechtsgewalt des Kaisers oder der Landesherren im damaligen Deutschen Reich. Gegen das Urteil des Freigerichtes gab es keine Rechtsmittel; es existierte nur ein Rechtszug mit einer Instanz. Der Hauptsitz der Femegerichte Westfalens befand sich in Dortmund.
Femegerichte bestanden als altgermanische Volksgerichte, die unter freiem Himmel und bei Tage zusammentraten und aufgrund einer Anklage durch freie Männer auf der Basis eines Eides oder eines Geständnisses Recht sprachen. Femegerichte kannten weder Kerker noch Folter und verhängten keine grausamen Leibesstrafen. Sie kannten nur eine Strafe, die sie gegen jeden Verfemten aussprachen. Die Mitgliedschaft in der Feme galt als Ehre des freien Mannes. Wer der Ladung dieses Gerichtes und seinem Königsbann fernblieb, der war nie mehr sicher, ob ihn die eventuell ausgesprochene Acht traf. Die Femegerichte in Westfalen führten ihre Existenz auf Karl den Großen zurück. Dieser habe die alten germanischen Gerichte bestätigt und ihnen den Königsbann, die höchste Gerichtsbarkeit über Leben und Tod, verliehen; soweit die Überlieferung.
Die Femegerichte nannten sich Freistühle oder Freigerichte, weil sie das altgermanische Recht der freien Grundbesitzer, Gericht zu halten, bewahrten. Der Vorsitzende dieses Gerichtes nannte sich Freigraf, die Schöffen am Freistuhl hießen Freischöffen. Freistühle existierten ausschließlich in Westfalen. Sie befanden sich an Plätzen unter einem Baum oder auf einer Anhöhe, von wo aus der Freigraf den Umstand, also die zum Freiding erschienenen Freien, wahrnehmen konnte. In den meisten Fällen wurde öffentlich unter Einschluss der Unwissenden gerichtet. Aber auch das Stillgericht tagte dort, an dem kein Uneingeweihter teilnehmen durfte. Freischöffen, die von den Mitgliedern der Feme aufgenommen wurden, sorgten für den Vollzug der Urteile. An der Gerichtsstätte befand sich ein steinerner Tisch auf dem bei gespannter Bank, wenn Gericht gehalten wurde, ein blankes Schwert und ein aus Weiden geflochtener Strick lagen. Auf das Schwert wurden alle Eide geleistet. Die Femeordnung sah vor, dass die Freischöffen den Verfemten hängen an des Königs Femen, also an den nächsten Baum, der ihnen dazu bequem schien.[..]
Hier http://www.reconquista-europa.com/archive/index.php/t-61977.html?s=4f8b2406bd9e1e300541d65cc09ff846
oder besser lesbar hier http://www.reconquista-europa.com/showthread.php?61977-Westf%C3%A4lischer-Freistuhl-ein-historischer-Abriss
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein