Ein paar Ratschläge. (Vaeter)
Die Frage ist nur: Darf man überhaupt alles mitfilmen?
Zumindest heimliche Tonaufnahmen, die ohne Wissen der Anwesenden entstanden sind, sind nicht als Beweismittel verwendbar. Oder irre ich mich?
Es herrscht "freie Beweiswürdigung". Das heißt, der Richter sucht sich aus, was er als Beweis akzeptiert. Kannst Dir denken, wie das ausgeht...
"Früchte des verbotenen Baumes" wie in anderen Jurisdiktionen kennt der bumsdeutsche Gesetz nicht.
gesamter Thread:
- 14 Jähriger möchte lieber beim Vater bleiben. Polizei läßt ihn mit Vater mitfahren. -
cockbreed,
24.06.2013, 10:31
- Ein paar Ratschläge. -
Kalle Wirsch,
24.06.2013, 10:37
- Ein paar Ratschläge. -
cockbreed,
24.06.2013, 12:15
- Ein paar Ratschläge. -
Joe,
24.06.2013, 13:19
- Ein paar Ratschläge. - Kalle Wirsch, 24.06.2013, 13:46
- Protokollfälschung durch Recklinghäuser Amtsrichter - Justizwillkür durch Tonprotokolle nachgewiesen - Musharraf Naveed Khan, 24.06.2013, 21:32
- Ein paar Ratschläge. -
Joe,
24.06.2013, 13:19
- Ein paar Ratschläge. -
cockbreed,
24.06.2013, 12:15
- da poppt bei mir alles wieder hoch...einfach geil. - Micha, 24.06.2013, 14:58
- FYI: Mit VIERZEHN geht nichts mehr! DEFINITIV! - Micha, 24.06.2013, 15:05
- Geiles Video! - Seth Gecko, 26.06.2013, 06:34
- Ein paar Ratschläge. -
Kalle Wirsch,
24.06.2013, 10:37