Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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#Falschbeschuldigung: Wieder eine Falschbeschuldigung aufgeflogen! (Manipulation)

Musharraf Naveed Khan, Monday, 24.06.2013, 13:34 (vor 3961 Tagen) @ Christine

Da hab ich gleich noch einen "Falschbeschuldigungs-Fund" zu verzeichnen:

Anwälte schachern vor Arbeitsgericht Osnabrück wie auf dem Basar

Osnabrück. Tatort Grundschule? Vor vier Jahren hatte eine Lehrerin einen Hausmeister wegen sexueller Nötigung angezeigt. Das Amtsgericht verurteilte ihn 2011. Im Berufungsprozess stellte das Landgericht das Verfahren 2012 ein. Es kam zu einem Nachspiel vor dem Arbeitsgericht, denn der damals entlassene Hausmeister klagte auf Weiterbeschäftigung. Er und die Stadt einigten sich jetzt auf einen Vergleich. Ob er hält?

Am Ende stritten sie sich um Geld. Im Saal des Arbeitsgerichtes agierten die Anwälte der Stadt und des Hausmeisters wie Händler. Einer von ihnen sprach tatsächlich von einem Basar. Die eine Seite wollte möglichst wenig bieten, die andere möglichst viel herausholen. Schließlich einigten sie sich, und der Richter sprach das Ergebnis in sein Diktiergerät, um es dann abschreiben zu lassen: Jetzt ist es rechnerisch so, als ob dem Hausmeister erst zum März 2012 statt im Mai 2009 gekündigt wurde.

Stadt kann widerrufen

Die Stadt zahlt ihm für diesen Zeitraum den ausstehenden Nettobetrag seines Gehaltes – brutto betrug es etwas mehr als 2800 Euro. Außerdem erhält der Hausmeister eine Abfindung in Höhe von 10000 Euro. Die Stadt kann den Vergleich bis Dienstag kommender Woche widerrufen. Sollte es dazu kommen, wird das Arbeitsgericht Ende Mai ein Urteil sprechen.

Im Mai 2009 zeigte eine damals 36 Jahre alte Lehrerin einer Osnabrücker Grundschule den Hausmeister an. Nach ihrer Darstellung hatte der damals 58-Jährige sie eines Nachmittags in dem Klassenraum auf ein Sofa gezogen und sie unsittlich berührt. Sie habe zaghaft „Nein“ gesagt, sich jedoch wie gelähmt gefühlt und die Annäherungen über sich ergehen lassen. Der Hausmeister dagegen sah sich als Opfer einer erfundenen Geschichte. Er habe im Klassenraum Spanndrähte angebracht, während die Lehrerin ihm anzügliche SMS-Nachrichten von ihrem Freund vorgelesen habe. Darüber hätten sie sich unterhalten. Mehr sei nicht passiert.

Während des ersten Prozesses 2010 im Amtsgericht zeigte sich, dass die Lehrerin und der Hausmeister bis Mai 2009 ein vertrautes Verhältnis zueinander gepflegt hatten: Die Pädagogin hatte dem Angeklagten offenbar intime Details aus ihrem Leben geschildert.

Fragen bleiben offen

Schließlich folgte das Amtsgericht damals der Version der Lehrerin. Es verurteilte den Hausmeister wegen sexueller Nötigung zu einer neun Monate langen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Berufungsverfahren stellte das Landgericht 2012 fest, dass dem Hausmeister keine Straftat nachzuweisen sei. Es lastete ihm zwar eine „sexuelle Beleidigung“ an, stellte jedoch das Verfahren ein.

Während das Amtsgericht auf einen Psychologen als Gutachter verzichtet hatte, spielte er vor dem Landgericht eine wichtige Rolle und wiederholte seine Einschätzung jetzt vor dem Arbeitsgericht. Er erläuterte unter anderem mögliche Folgen einer Theateraufführung in der Grundschule am Tag nach dem Vorfall. Das Stück „Mein Körper gehört mir“ habe möglicherweise suggestiv auf die Lehrerin gewirkt. Jedenfalls: „Es könnte etwas angestoßen haben.“ Auch das Aussageverhalten der Lehrerin lasse Fragen offen, ebenso die Auswirkung einer problematischen Liebesbeziehung.

Sollte die Stadt den Vergleich widerrufen, wird das Arbeitsgericht diese Hintergründe neu bewerten und ein Urteil fällen müssen.

Quelle


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