Die Vorzüge der Homo-Ehe (Allgemein)
Red Snapper, Thursday, 27.06.2013, 23:05 (vor 4177 Tagen)
Mit Homo-Ehe kommt Homo-Scheidung. Dann werden die auch mal abgezockt! Oder es ändert sich plötzlich was. Und das kônnte den Weibern gar nicht gefallen....
Und dann gibts noch die Homo-Ehe für Heterosexuelle. Zum Steuern sparen. Ja, jetzt muss man nicht mehr in die Schweiz! Lichtschlag vom ef-Magazin hat dazu einige geniale Einfälle:
http://ef-magazin.de/2013/06/27/4317-homo-ehe-der-schoene-schein
Da kommt eine interessante Entwicklung auf uns zu.
Kalle Wirsch, Friday, 28.06.2013, 08:31 (vor 4176 Tagen) @ Red Snapper
Mit Homo-Ehe kommt Homo-Scheidung. Dann werden die auch mal abgezockt! Oder es ändert sich plötzlich was. Und das kônnte den Weibern gar nicht gefallen....
So ein Homo-Rosenkrieg/-Scheidung wird richtig interessant. Wie werden sich Familiengerichte verhalten, wenn es plötzlich 2 Väter gibt? Väter wurden ja bisher konsequent k.o. geschlagen. Wer zahlt wem Unterhalt? Wen kann ein Familiengericht per Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung kicken? Wer ist Opfer, wer Täter?
Bei Lesben wird der Zickenkrieg noch schlimmer. Da wird der Krieg um die Kinder an Brutalität noch zunehmen.
Schluss- und endlich muss man die Frage der Frauenhäuser neu überdenken. Bei häuslicher Gewalt unter Homos kann man ja die "Frau" bzw. Opfer von Gewalt nicht plötzlich hängen lassen.
Da kommt eine interessante Entwicklung auf uns zu.
Rainer , ai spieg nod inglisch, Friday, 28.06.2013, 08:37 (vor 4176 Tagen) @ Kalle Wirsch
Schluss- und endlich muss man die Frage der Frauenhäuser neu überdenken. Bei häuslicher Gewalt unter Homos kann man ja die "Frau" bzw. Opfer von Gewalt nicht plötzlich hängen lassen.
Was ist wenn bei einer "Lesbenehe" beide Frauen gleichzeitig ins Frauenhaus wollen?
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Da kommt eine interessante Entwicklung auf uns zu.
Kalle Wirsch, Friday, 28.06.2013, 09:05 (vor 4176 Tagen) @ Rainer
Was ist wenn bei einer "Lesbenehe" beide Frauen gleichzeitig ins Frauenhaus wollen?
Die Politik denkt derzeit schon vor: Die Gebührenordnung für Anwälte wird gerade wieder "angehoben". Man hofft in diesen Kreisen auf viele neue Fälle, denn mit den ganzen Homos/Lesben eröffnet sich ein völlig neuer Kundenkreis, der zum Kampf bereit ist.
Es wäre sinnvoll, wenn man von vornherein einen x-beliebigen "Verfahrensbeteiligten" bis auf die Grundmauern diskriminiert und entrechtet. Dann kann man über Jahre auf kontinuierliche Arbeit hoffen, auch und vor allem dann im außerjuristischen Bereich.
Väter werden aber weiterhin diskriminiert!
Yussuf K., Friday, 28.06.2013, 09:40 (vor 4176 Tagen) @ Kalle Wirsch
So ein Lesben-/Homokrieg infolge einer Scheidung/Trennung bedeutet aber nicht, dass die richtigen u. traditionellen Väter gleichzeitig mehr Rechte bekommen. Für die bleibt alles beim Alten. Homos/Lesben sind halt nur ein neues Klientel für das Anwaltsgekröse.
Mach dir da mal keine Illusionen.
Da kommt eine interessante Entwicklung auf uns zu.
MitGlied, Friday, 28.06.2013, 12:33 (vor 4176 Tagen) @ Rainer
Dann können die beide vorm Frauenhaus aufkreuzen und jede kriegt n Zimmer
Da kommt eine interessante Entwicklung auf uns zu.
Conny, NRW, Friday, 28.06.2013, 13:42 (vor 4176 Tagen) @ Rainer
Was ist wenn bei einer "Lesbenehe" beide Frauen gleichzeitig ins Frauenhaus wollen?
Das geht doch gar nicht! Frauen schlagen doch niemals zu! Daß sie von einer Frau geschlagen wurden, nimmt denen doch im Frauenhaus keine ab.
nimmt denen doch im Frauenhaus keine ab
Peter, Friday, 28.06.2013, 16:46 (vor 4176 Tagen) @ Conny
Die nehmen jede....
Sogar beide! Die eine, weil sie geschlagen wurde; die andere, weil sie sich verteidigen musste.
Gibt es keine Probleme
Peter, Friday, 28.06.2013, 13:15 (vor 4176 Tagen) @ Kalle Wirsch
So ein Homo-Rosenkrieg/-Scheidung wird richtig interessant. Wie werden sich Familiengerichte verhalten, wenn es plötzlich 2 Väter gibt? Väter wurden ja bisher konsequent k.o. geschlagen. Wer zahlt wem Unterhalt? Wen kann ein Familiengericht per Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung kicken? Wer ist Opfer, wer Täter?
Der Mann mit den weiblichen Zügen ist natürlich dann die Frau. Ähnlich geht es dann auch den Lesben.
Ich glaube kaum, dass die Justiz sich da ändern wird. Die sahen doch schon immer in irgendwelchen Sachen was, was sie sehen wollen. Darin sind die wahre Meister.
Da werden dann nicht formal Eltern 1 versus Eltern2 gesehen, sondern mannähnlich versus frauähnlich. Das schaffen die niemals.
Beust ist z.B. weil er viel Älter als sein Praktikant ist, ist er der Mann seiner Ehe. Ist doch klar.