#Frauengewalt: Lohnschreiber on Tour (Bei der ARD ein festes Zuhause!) (Manipulation)
15.06.2013, 22:32 Uhr | Musharraf Naveed Khan
Zitat: “12.06.2013, 18:03 Uhr | C.L. 1) Warum werden Frauen, die Vergewaltigung anzeigen, dann von Maskulisten als Falschbeschuldigerinnen diffamiert?”
Sehr geehrte/r Herr/Frau C.L.,
ich bin kein Maskulist oder sonstwas, sondern ein Mensch. Ein Mann, ohne Rechte. Als Mann wurde ich für etwas bestraft, was ich nie getan habe. Irgendwann musst ich einmal begreifen, dass – wenn Frauen genau dasselbe tun – sie dafür nicht bestraft werden …. §170 StPO “kein öffentliches Interesse”.
Einseitig und völlig unsubstantiiert wird Männern das Gewaltmonopol und Frauen das Opfer-Abo zugeordnet. Die DEGS-Studie des RKI belegt übrigens momentan genau das Gegenteil. Wer nun vermutet, dass Männer-Kind-Gewaltschutzhäuser wie Pilze aus dem Boden schießen, der irrt gewaltig. Das hat seinen Grund und den kennen Sie so gut wie jeder Andere hier auch.
Weil die Zuordnung von Gewalt alleinig den Männern widerfährt, haben wir das “Deutsche Dokumentationszentrum weiblicher Gewalt” ins Leben gerufen. Damit möchte ich auf Ihre eingangs gestellte Frage in Sachen Falschbeschuldigung eingehen: Verschaffen Sie sich einmal unter frauengewalt [Anm. der Red.: Hier sollte ein Link stehen, den wir entfernt haben. Mit Bitte um Verständnis.] oder frauenmediaturm und auch wieder [Anm. der Red.: dito] mal einen Überblick über das Ausmaß belegbarer weiblicher Gewalt und Falschbeschuldigungen. Was wir dort belegen ist nur die Spitze eines Eisberges. Derzeit ist bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eine “Verfahrensstraffung” zu beobachten, auch dies führt letztlich dazu, dass über längere Zeiträume angezeigte weibl. Straftaten als Einzelaktenzeichen zu einem Gesamtaktenzeichen vereinigt und nachfolgend “wegen mangelndem öffentl. Interesse” wie üblich abgelegt werden. Soviel zum Thema Falschbeschuldigung …..
Übrigens finden Sie uns auch über wgvdl!
Musharraf Naveed Khan antworten
..... dann die Antwort des Lohnschreibes:
17.06.2013, 13:12 Uhr | C.L. @Herr Khan
Beim Straftatbestand Exhibitionismus unterscheidet das Gesetz zwischen Mann und Frau – was übrigens tatsächlich nicht fair ist.
Und Nein, ich will Gewalt durch Frauen nicht bagatellisieren.
Allerdings ist die Rober-Koch-Studie einseitig, da es sich um eine Gesundheitsstudie handelt. Bei der Studie wurde z.B. bei der TäterIn-Opfer-Beziehung nicht genug differenziert, so weiß man nicht, wie Gewalt durch Ex-PartnerIn sortiert wurde. Auch wurde bei der Studie nur nach körperlicher und psychischer Gewalt gefragt nach Eigenangabe. Auch gibt es bei der Studie personelle Überschneidung zu Organisatoren und Referenten vom Männerkongress an der Uni Düsseldorf.
Ich wüßte nicht, dass es 50-85% belegbare Falschbeschuldigungen in dem Sinne von Vortäuschung einer Straftat oder falscher Verdächtigung bei Vergewaltigungsstrafanzeigen gibt.
Maskulisten benutzen das Wort aber auch oft anders – das Wort Falschbeschuldigung ist ja nicht näher definiert.
“Viele” ist zudem ein relativer Begriff. 500 unschuldig angezeigte Männer im Jahr fände ich schon “viel”, das wäre auch mehr als ein Fall pro Tag. Das wäre aber immer noch 6% der Anzeigen und nicht 50%.
Quelle: http://web.ard.de/radio/radiofeature/?page_id=2860#awp::?page_id=2860
Anmerkung: Es lohnt nicht, sich mit solchen Leuten auseinanderzusetzen. Wir haben die Fakten, wir haben die belegbaren Argumente und ich werde bei dem seit Jahrzehnten andauernden Sturm weiblicher Gewalt u. Falschbeschuldigungen nicht mit solch einer Person diskutieren. Basta!
Das mal etwas "undefiniert" ist, dass erleben wir Männer seitens der Justiz oft. Man sollte sich also nicht darüber aufregen.
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