WikiMANNia: Querulantentum (Allgemein)
Das Querulantentum war bereits 1795 in der preußischen Gerichtsordnung unter Strafe gestellt, ist also zweifellos ein in der Justiz entworfenes Konstrukt, gab es damals doch die Psychiatrie als Fachrichtung der Medizin noch gar nicht. Insofern wundert es nicht, dass einer der ersten Psychiater, die den "Querulantenwahn" beschrieben, Eduard Hitzig, vor seiner medizinischen Karriere Rechtswissenschaften studierte. (mehr)
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