Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Praxisnahe Untersuchungen zum Feminismus im Straf- und Familienrechtswesen (Recht)

Yussuf K., Friday, 05.07.2013, 18:31 (vor 4158 Tagen)

Wir haben eine Email-Umfrage unter ca. 1.400 entsorgten Vätern mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

A - Untersuchungsgegenstand **********

1) Erfassung aller Anträge im Familien-/Strafrecht im Zusammenhang mit Trennungen als männliche Reaktion auf weibliche Falscheschuldigungen, Gewalt und Kindesentzüge

2) Geschlechteranteil in diesen Staatsanwaltschaften lt. Geschäftsverteilungsplan

3) Anteil der Verfahrenseinstellungen bezogen auf das Geschlecht der Strafverfolgungsmitarbeiter

B - Auswertung **********

Der Anteil von männlichen und weiblichen Staatsanwälten ist eigentlich völlig ausgewogen. Einen "weiblichen Überhang" konnte in diesen Fällen nicht registriert werden.

Dagegen musste wiederum festgestellt werden, dass die Staatsanwältinnen einen fast 10%igen Überhang bei der Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO hatten. Das Motto "Frauen für Frauen" scheint also wie bei den Jugendämtern auch hier ohne Zweifel gegen den Vater eines Kindes zu gelten. Frauen werden vor der Strafverfolgung und gerichtlichen Sanktionen im Familienrecht regelrecht geschützt. Männer haben da offensichtlich in Sachen "Rechtsempfinden" doch noch gewisse Skrupel bei dieser Tätigkeit.

C - Grafik **********

[image]

Quelle download: http://www.qpic.ws/images/201307statistikve.jpg

10%?

knn, Saturday, 06.07.2013, 02:10 (vor 4157 Tagen) @ Yussuf K.

Dagegen musste wiederum festgestellt werden, dass die Staatsanwältinnen einen fast 10%igen Überhang bei der Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO hatten. Das Motto "Frauen für Frauen" scheint also wie bei den Jugendämtern auch hier ohne Zweifel gegen den Vater eines Kindes zu gelten. Frauen werden vor der Strafverfolgung und gerichtlichen Sanktionen im Familienrecht regelrecht geschützt. Männer haben da offensichtlich in Sachen "Rechtsempfinden" doch noch gewisse Skrupel bei dieser Tätigkeit.

C - Grafik **********

[image]

10%?

Aus der Grafik geht hervor dass 50% mehr Frauen als Männer einstellen.

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Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
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Es müssten 20% sein

Jochen Lembke, Saturday, 06.07.2013, 06:27 (vor 4157 Tagen) @ knn

Es müssten 20% sein. Setzt man die Anzahl der StAs, weiblich und männlich, jeweils auf 100%, so sieht man das 20% der weiblichen StA mehr einstellen. Aber ich bin kein Mathematiker.

In jedem Fall großen Respekt vor dieser Aktion und nach dieser Östrogenverhandlung gegen mich mit StaatsanwältIn und RichterIn (KlägerIn und zwei AnwältInnen)kann ich das nur bestätigen.

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