Nö, zum Erhalt des Abos! (Recht)
Andre hats auch sofort erkannt: eine offensichtlich Auffällige beschädigt den Nimbus der guten und wahren Frauen vom immerwährenden Opfer und kriegt deshalb einen übergezogen.
Dennoch ist das Strafmaß sensationell: nach meinem Wissen ist es bislang noch nicht im Femastasenland vorgekommen, daß eine für ihre Lügen in den Knast mußte.
Die großen Mainstreamer haben das Urteil ignoriert- somit wird sich die präventive Wirkung in Grenzen halten.
Wir behalten Deine schönen Statistiken aber gerne im Auge- weiter so!
gesamter Thread:
- LG Coburg: Kündigung des#Opferabos? 4 1/2 Jahre -
Die Fluchbegleiterin,
05.07.2013, 11:39
- LG Coburg: Kündigung des#Opferabos? 4 1/2 Jahre - André, 05.07.2013, 12:07
- LG Coburg: Kündigung des#Opferabos? 4 1/2 Jahre - KwrF, 05.07.2013, 22:27
- Nö, zum Erhalt des Abos! -
Holger,
06.07.2013, 05:45
- Nö, zum Erhalt des Abos! - Detektor, 07.07.2013, 00:29