Liste Femanzen Prof. Dr. Cornelia Helfferich (Liste Femanzen)
F27 Prof. Dr. Cornelia Helfferich - geboren am 18.07.1951 in Hamburg - Leiterin des Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstituts (SoFFI) im Forschungs- und Innovationsverbund der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. – Professorin für Soziologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg – Vorsitzende des Instituts qualitative Sozialforschung Freiburg (IQS) – Mitglied der Sachverständigenkommission für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung – Mitglied der Förderkommission „Gender und soziale Arbeit“ des hessischen Wissenschaftsministeriums – Anschrift: Evangelische Fachhochschule Freiburg, Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg - www.soffi-f.de – www.iqs-forschung.de - helfferich@eh-freiburg.de – helfferich@t-online.de - http://www.eh-freiburg.de/inc/tcache//inc-template-ehfreiburg-de-bilder-aktuelles-helfferich-jpg165x3001336552297helfferich.jpg
Cornelia Helfferich ist Professorin für Soziologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Hier leitet sie das Sozialwissenschaftliche Frauenforschungsinstitut (SoFFI). Cornelia Helfferich forscht seit vielen Jahren über Gewalt in Geschlechterverhältnissen, häusliche Gewalt und soziale Problemlagen bei Frauen. Sie war Mitglied der Sachverständigenkommission für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Neben Untersuchungen zu Aspekten von Gewalt gegenüber Frauen befasste sich die Soziologin auch mit der Wirkung von Anti-Gewalttrainings für Täter.
Gewalt gegen Frauen - neue Strategien zur Bekämpfung eines alten Problems
Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Evangelische Fachhochschule Freiburg
Eine Sonderbriefmarke trägt die Botschaft "Keine Gewalt gegen Frauen". Runde Tische gegen Gewalt gegen Frauen werden gegründet. In einem Modellversuch wird die Wegweisung eines gewalttätigen Ehepartners aus der Wohnung erprobt (s. Modellversuch Platzverweis). Die baden-württembergische Landespolizei vergibt einen Präventionspreis. Ist so etwas (heute noch) nötig? Ist es wirksam?
Notwendig sind die Maßnahmen allemal. Gewalt gegen Frauen ist eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und hat gravierende Folgen für die Betroffenen. Sie ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Phänomen, für das eine Gesellschaft entsprechend Verantwortung zu übernehmen hat, und sie kommt in allen Ländern, in allen sozialen Schichten und im öffentlichen wie im privaten Bereich vor. Sie kommt auch in Deutschland vor, und zwar in erheblichem Maß.
Einige der krassesten Formen der Gewalt gegen Frauen weltweit, wie z. B. die Klitorisbeschneidung oder die Abtreibung weiblicher Föten, sind bei uns definitiv verboten. Die Besorgnis erregende Entwicklung, dass in zunehmendem Maß die Vergewaltigung von Frauen systematisch als Kriegsmittel eingesetzt wird, betrifft Kriegsregionen. Doch unter Gewalt gegen Frauen fällt mehr, nämlich gemäß der Definition der UNO 1993 "jede Tat, die zu einem körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leiden von Frauen führt oder dazu zu führen droht, einschließlich der Androhung solcher Taten, Zwang oder willentlichem Freiheitsentzug, unabhängig davon, ob sich dies im privaten oder im öffentlichen Bereich ereignet", Dem Bericht der Arbeitsgruppe nichtstaatlicher Organisationen zur Weltfrauenkonferenz in Peking zufolge umfasst Gewalt gegen Frauen "… auch subtile Aggressionsformen, z. B. Demütigungen, die schwer greifund nachweisbar sind, in Beziehungen aber mit großer Wirkung gegen Frauen eingesetzt werden" - daher sei die Entscheidung darüber, was als Gewalt anzusehen ist, auch allein Sache der betroffenen Frau. Gewalt gegen Frauen kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Sie betrifft alle Frauen, aber in besonderer Weise aus anderen Gründen marginalisierte Frauen (z. B. Frauen mit Behinderung, Migrantinnen). Derzeit stehen die so genannte "häusliche" und die sexualisierte Gewalt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Doch ist klar, dass Gewalt gegen Frauen untrennbar verbunden ist mit fehlender Gleichstellung und dass sie auf subtile Weise, z. B. in sexistischer Werbung oder Sprache, transportiert wird.
Wir sind auch von den krassen Formen von Gewalt insofern betroffen, als Opfer von Genitalverstümmelung und Kriegsvergewaltigungen in Deutschland leben. Doch mit der Anerkennung dieser frauenspezifischen Fluchtgründe tun wir uns schwer, und die Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge sprechen gerade den Auswirkungen der sexuellen Traumatisierung durch Vergewaltigung im Krieg oder auf der Flucht Hohn, wenn z. B. ein detaillierter Bericht über das Erlebte verlangt wird.
25 Jahre nach der Eröffnung des ersten Frauenhauses muss festgestellt werden, dass das Schweigen über Gewalt gegen Frauen gebrochen ist, das Ausmaß der Gewalttaten aber kaum abgenommen hat. Statistiken sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren: Einerseits wird Gewalt insbesondere im sozialen Nahbereich systematisch unterschätzt. Gerade Frauen, die noch in Gewaltbeziehungen leben oder die sehr schwere Gewalt erfahren haben, werden oft nicht befragt oder scheuen sich, das, was ihnen geschah, als schweres Gewaltdelikt einzustufen. Bei der polizeilichen Kriminalstatistik muss das Dunkelfeld hinzugerechnet werden. Auf der anderen Seite kann eine öffentliche Ächtung der Gewalt die Bereitschaft, Gewalterfahrungen mitzuteilen, erhöhen, ohne dass hinter den steigenden Zahlen ein realer Anstieg der Gewalt steht.
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen errechnete 1995, dass knapp jede Elfte der unter 60-jährigen Frauen schon einmal in ihrem Leben Opfer einer schwerwiegenden sexuellen Gewalttat geworden war, unter Einbezug von Erfahrungen in der Kindheit war es jede Siebte. Zwei Drittel dieser Delikte sexualisierter Gewalt fanden im familiären Nahbereich statt. Die Anzeigebereitschaft war um so niedriger, je näher Täter und Opfer sich standen, obwohl die Delikte im Nahbereich eher gravierender und eher Wiederholungstaten waren. Im Nahbereich hingen allgemeine Gewaltdelikte und Delikte sexualisierter Gewalt eng zusammen. Zwei Drittel der Frauen, die Gewalt durch den Partner, Ehemann oder Verwandte erfahren hatten, litten darunter, dass sie aus der Wohnung, die Tatort war, nicht ausziehen konnten, weil sie keine andere Unterkunft fanden. Je nachdem, wie eng sexueller Missbrauch definiert wurde (nach Schutzalter, Körperkontakt und Altersabstand zwischen Täter und Opfer), lag der Anteil derer, die jemals etwas Entsprechendes erfahren hatten, bei den Frauen zwischen 6 Prozent und 18 Prozent und bei den Männern zwischen 2 Prozent und 7 Prozent.
In Therapien und Rehabilitationskliniken für Substanzabhängige und Frauen mit Essstörungen oder anderen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen (z. B. Borderline-Störungen, Angstzustände) werden in der Vorgeschichte der Kranken in einem hohen Maß Gewalterfahrungen gefunden - die Angaben zu den entsprechenden Anteilen gehen bis 80 Prozent. Neben körperlichen Verletzungen hinterlassen Gewalterfahrungen, die die üblichen Verarbeitungsmöglichkeiten übersteigen, einen Verlust des Grundvertrauens in die Welt und des Selbstvertrauens, ein "Herausfallen aus der Normalität" und ein negatives Verhältnis zum Körper. Symptome wie autoaggressives Verhalten, Abspaltungen des Körpers (Dissoziation), Scham- und Schuldgefühle und Flucht in Substanzkonsum werden als Aspekte von "Überlebensstrategien", als Versuche, mit den Gewalterfahrungen weiter zu leben und das Selbst zu schützen, erklärt ("Posttraumatisches Belastungssyndrom").
Gewalt gegen Frauen entwickelt vor allem dann eine traumatisierende Dynamik, wenn sie im Alltag - z. B. in der Kindheit oder in der Ehe - zur "Normalität" wurde oder wenn sie einmalig, aber lebensbedrohend war (z. B. schwere Vergewaltigungen). Es ist aber schwierig, ein generelles Merkmal für die Schwere der Gewalt anzugeben, da nach außen hin "leicht" erscheinende Erfahrungen Frauen traumatisieren können, während andererseits Frauen immer wieder mit bemerkenswerter Stärke existenziell bedrohliche Erfahrungen verarbeiten. Das Thema der gesundheitlichen Folgen und der Kosten von Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland, anders als z. B. in den USA, erst zögerlich untersucht.
Gewalt gegen Frauen mit allen ihren Folgen dauert an, obwohl viel erreicht werden konnte. Viel konnte für die betroffenen Frauen getan werden, aber offenbar wenig für die Prävention. Ein Blick zurück: Fraueninitiativen haben seit den 70er Jahren beharrlich Gewalt gegen Frauen in ihren unterschiedlichen Formen zum Thema in der öffentlichen Diskussion gemacht, politische Verantwortlichkeit eingefordert und parteiliche Unterstützung organisiert. Mit über lange Zeit unbezahltem Engagement wurden Projekte aufgebaut, die Frauen mit Gewalterfahrungen Schutz und Begleitung boten. In der Diskussion wurden mit einer zunehmenden Sensibilität neue Aspekte der Gewaltthematik erkennbar, wie z. B. die (Mit-)Betroffenheit von Kindern durch häusliche Gewalt. Dem entspricht eine Professionalisierung, Verankerung und Ausdifferenzierung der Hilfeangebote mit Beratungsstellen für spezielle Zielgruppen, mit Schutz-, Kriseninterventions- und Therapieangeboten wie Frauenhäuser, Anlaufstellen und Notrufe. Alle diese Einrichtungen gelten heute als unverzichtbare Bestandteile des Hilfesystems. Immer wieder wird aber hingewiesen auf unzureichende Rahmenbedingungen der Hilfe (z. B. die Finanzierungsregelungen) und auf die fehlende Anerkennung der Arbeit.
Der fehlende Erfolg bei der Verhinderung von Gewalt war einer der Gründe, die politischen Strategien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zu überprüfen. Gefragt wurde, ob nicht gerade die Tatsache, dass Frauen sich umfassend für die Rehabilitation der Gewaltopfer einsetzen, Gewalt zum Frauenproblem und Hilfeeinrichtungen zu „verschwiegenen Wiederherstellungsanstalten“ macht, was es erleichtert, sich „mit Gewalt gegen Frauen einzurichten“ (Hagemann- White). Auf der anderen Seite erschwerte es eine pauschale Identifikation von Männern mit Tätern, Männer als Verbündete für die Ächtung von männlicher Gewalt zu gewinnen. Die – unverzichtbare – Arbeit mit den Opfern bedarf aber einer Ergänzung um Strategien, die das Problem stärker in die Gesellschaft hineintragen.
Interventionsprojekte aus den Vereinigten Staaten brachten neue Impulse bezogen auf die Bekämpfung häuslicher Gewalt. Sie setzen auf eine Vernetzung der in einem kommunalen Feld relevanten Akteure und auf öffentliche, mit staatlicher Autorität vorgetragene Sanktionen gegen Männer, die ihre Frauen schlagen, verbunden mit Hilfen für die Opfer. Gewalt gegen Frauen sollte so zu einer Angelegenheit werden, die die ganze Kommune angeht und die auf der Agenda der öffentlichen Einrichtungen steht. Mit entsprechenden Modifikationen wurden diese Grundgedanken in einem Modellprojekt („Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt“ – BIG) und von verschiedenen Kommunen auch in Baden-Württemberg aufgegriffen. Dabei sollen an runden Tischen in Kooperation von Frauenschutzprojekten, Kommunalverwaltung, Polizei und Justiz und anderen Beteiligten Verständigungsformen zwischen den unterschiedlichen professionsgebundenen Blickweisen auf Gewalt gegen Frauen entwickelt und sektorenübergreifende Lösungen für die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten neuer Strategien erarbeitet werden. Die Entwicklung von Programmen zur Täterarbeit ist ebenfalls Teil der Projekte. Die Erfahrungen der Fraueninitiativen in 25 Jahren Kampf der Gewalt werden als wichtige und kritische Ressource eingebracht.
Ein neuer Ton kehrt in die Diskussion um die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer umfassenden Gesamtstrategie ein, die Maßnahmen der Hilfen und Unterstützung der Opfer, der Sensibilisierung von Fachleuten und Öffentlichkeit, der Prävention, der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der Täterarbeit und – für die Umsetzung auf kommunaler und Landesebene besonders wichtig – der Vernetzung und Kooperation zwischen allen mit Gewalt gegen Frauen befassten Einrichtungen umfasst, und zwar für die Bandbreite von Formen von Gewalt gegen Frauen und unter Berücksichtigung der in besonderer Weise betroffenen Gruppen von Frauen. Diese Aspekte werden in dem „Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ zusammenfassend dargestellt. In der Vorbemerkung wird ausdrücklich das Fehlen einer „langfristig angelegten Strategie“ und eines „umfassenden Gesamtkonzeptes“ mit als Grund dafür angesehen, „dass sich an der Tatsache der Gewalt gegen Frauen bis heute wenig geändert hat“.
In den letzten Jahren wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen insbesondere im Rahmen der Arbeit von Polizei und Justiz umgesetzt, z. B. die Einrichtung von Sonderstaatsanwaltschaften, erste Verbesserungen des Opferschutzes, Ausbau der kommunalen Kriminalprävention oder Fortbildungslehrgänge für die Polizei, und eine Reihe von Gesetzesvorhaben verabschiedet oder auf den Weg gebracht, wie z. B. die Gesetze, die Vergewaltigung in der Ehe als eigenen Straftatbestand werten oder den Zugang zu einer eigenständigen Aufenthaltsgenehmigung für Migrantinnen, die von ihren Männern geschlagen werden, erleichtern. Gerade in diesem Bereich ist erkennbar, wie tief eingelassen in gesellschaftliche Strukturen Gewalt gegen Frauen und wie schwierig eine Veränderung ist. So sind von dem Entwurf des Gesetzes, das eine Wohnungszuweisung an die Frau als Opfer der Gewalt ihres (Ehe-)Mannes regeln soll, unzählige weitere Gesetze berührt. In Modellprojekten werden die praktischen „Aber“ erprobt, die einer Anwendung im konkreten Alltag entgegenstehen. Das Problem, so die Juristin Prof. Dr. Dagmar Oberlies, sei weniger das Gesetz, sondern die Rechtspraxis, die den Rechtsrahmen nicht ausschöpfe. Auch bei dem Gesetz, das Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt, zeigen die niedrigen Anzeigequoten, wie wenig selbstverständlich die Einsicht in die Tatsache ist, dass das Strafrecht Frauen in ihrer körperlichen und psychischen Integrität auch in ihren privaten, familiären Beziehungen – „jenseits der Wohnungstür“ – schützt.
Neben der verstärkten Förderung von Gewaltprävention ist als neuer Trend auch die europäische und internationale Zusammenarbeit zu erwähnen. Das Programm „Daphne“ der Europäischen Union (siehe AKTIV 9) fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch der nichtstaatlichen Organisationen im Bereich der Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen mit einem Schwerpunkt bei sexueller Ausbeutung, Gewalt an Schulen und häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder. Einige Formen der Gewalt, wie Frauenhandel oder Kinderpornografie im Internet, sind grenzüberschreitend, und der Blick kann nicht auf Deutschland beschränkt bleiben.
Dass die vielen Maßnahmen, über die in diesem Heft berichtet wird, notwendig sind, sollte deutlich geworden sein: Gerade der Landes- und der kommunalen Ebene kommt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu. Wirksam werden die Maßnahmen vor allem dann, wenn sie sich aufeinander beziehen, viele Menschen einbinden und in Kooperation einen Konsens und ein Klima der Ächtung von Gewalt gegen Frauen erzeugen
http://www.frauen-aktiv.de/aktiv/12/seite3.php
Mit Prof. Dr. Cornelia Helfferich setzt die Fakultät für Gesundheitswissenschaften im Sommersemester 2012 die Gender-Gastprofessur fort. Diese Professur wurde 2010 als fakultätsübergreifende "Wanderprofessur" eingerichtet. Sie soll Impulse geben, um genderspezifische Inhalte noch stärker als bisher in Forschung und Lehre zu verankern.
Freiburg, 29.03.2012. Cornelia Helfferich lehrt Soziologie und Methoden der Empirischen Sozialforschung mit dem Schwerpunkt Qualitative Sozialforschung an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Ein zweiter Arbeitsbereich ist die Leitung von Forschungsprojekten an dem Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsInstitut (SoFFI F.), an dem Drittmittelforschung (auch Männerforschung) durchgeführt wird.
Aktuell werden in vier Bundesländern Frauen zu Familienplanung mit dem Schwerpunkt ungewollte Schwangerschaften befragt (im Auftrag der BZgA, Köln); weitere aktuelle Projekte beschäftigen sich mit Sexuellem Missbrauch (BMBF) und Prostitution (BMFSFJ).
Für das Sommersemester 2012 sind unterschiedliche Lehrveranstaltungen und Blockseminare geplant, die in das Thema Gender einführen, wissenschaftliche Forschung im Bereich Gesundheit beleuchten und die Studierenden in Hinblick auf die Durchführung eigener geschlechtersensibler Untersuchungen vorbereiten.
Mit der Einrichtung der Gastprofessur setzt die Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld nach innen wie nach außen ein deutliches Zeichen für die Stärkung von Gender spezifischen Inhalten in Forschung und Lehre. Die Professur soll den Studierenden die Bedeutung des Themenfeldes „Gender und Public Health“ verdeutlichen, die Präsenz von Genderfragen in der gesundheitswissenschaftlichen Forschung erhöhen sowie Frauen in Forschung und Lehre sichtbarer machen. Innerhalb der Universität fügt sich diese Initiative der Fakultät in die Zielsetzung des Rektorats ein, Gleichstellungsfragen sowie Gender- und Diversity-Themen zu stärken.
(Diese Info enthält Textbausteine aus der Pressinfo zur Gastprofessur der Uni Bielefeld)
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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus
Ein bisschen Frauenhass steht jedem Mann!
wikimannia statt femipedia