Wald-Michelbach
Statt Angeklagter kommt ein Attest
Darmstadt/Wald-Michelbach. Der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht gegen die Frau, die den inzwischen verstorbenen Horst Arnold aus Wald-Michelbach zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben soll, zieht sich in die Länge. Der gestrige Verhandlungstag - und auch der für heute angesetzte - sind gestrichen.
1. Es dreht sich hier nicht um Wald-Michelbach sondern um Darmstadt genauer das Landgericht. Arnold starb unweit seiner Wohnung in Völklingen. Und die Straftat beging die Futt an der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim. Was also soll die falsche Ortsangabe im Header?
2. Ist kein Mann angeklagt sondern ein schäbiges Weibsstück. Was also soll der vermeintlich männliche Nominativ in der Überschrift?
3. Wenn Horst Arnold gerichtlich in allen Punkten frei gesprochen wurde ist die Schlampe eine Falschbeschuldigerin. Was also hat da die Möglichkeitsform "bezichtigt haben soll" zu suchen?
4. Wieso erwähnen die mit keiner Silbe, dass Horst Arnold wegen der Falschbeschuldigerin 5 Jahre geknastet wurde (5 Jahre Freiheitsberaubung)?
Grund: Ein Arzt hat die Angeklagte vorübergehend für verhandlungsunfähig erklärt. Seine Begründung: die Frau befinde sich aktuell in einer "psychisch desolaten Verfassung".
Aha, hier ist das also endlich eine AngeklagTE! Allerdings, wenn das Kackblatt das so lapidar handhabt, wäre der Name von DEM Arzt vielleicht zur Geschlechtsbestimmung interessant gewesen.
Allerdings hat die Frau dem Gericht auch mitgeteilt, dass sie den Prozess auf keinen Fall platzen lassen will.
Seit wann kann eine Angeklagte ein Strafverfahren "platzen lassen"? Das ist entweder Größenwahn oder eine indirekt angekündigte Flucht und die Journallie bringt das auch noch unkommentiert! Die Alte ist gemeingefährlich.
Deshalb ist für den Donnerstag ein neuer Verhandlungstag angesetzt, in der Hoffnung, dass die Angeklagte dann wieder verhandlungsfähig ist.
Jaja, "Hoffnung", dass die - vom bösen Falschbeschuldigten posthum Geschädigte" - wieder gesundet oder was!?
Aufgrund der Urlaubszeit kann dann wohl aber erst wieder im August weiterverhandelt werden.
Auch hier wieder eine Möglichkeitsform ("kann dann wohl"), obwohl sonnenklar ist, dass ein Urteil nicht vor einem Urlaub (wessen "Urlaub"?) gefällt wird. Wieso sitzt die Schlampe nicht in U-Haft, wenn die schon andeutet, sich zu verpissen ("... dass sie den Prozess auf keinen Fall platzen lassen will" - siehe Oben)?
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Feminismus / Gender-Wahnsinn:
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)