Man staune: Abzockerinnen dürfen überwacht werden (Recht)
" ... Ein geschiedener Ehemann darf im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau einen Detektiv einsetzen und ihr die Kosten dafür in Rechnung stellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er durch den Detektiveinsatz nachweisen kann, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden hat ..."
Ob die Schmarotzerinnen künftig etwas vorsichtiger sind?
Es ist schon bemerkenswert, wie viele - angeblich so starke, eigenständige - Frauen darauf aus sind, ungerechtfertigt Unterhalt vom ehemals angeblich geliebten Mann zu kassieren. Aber die Verlockung, sehr viel Geld ohne Gegenleistung zu erhalten und sich Erwerbsarbeit zu sparen, ist wohl einfach zu gewaltig.
Und frau will ja auch nur, was 'ihr zusteht'.
Viele Grüße
Wolfgang
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Wolfgang A. Gogolin,
12.07.2013, 14:29
- Man staune: Abzockerinnen dürfen überwacht werden - bbberlin, 12.07.2013, 15:49
- Abänderung der Rechtsauslegung wird folgen - Kalle Wirsch, 12.07.2013, 18:19
- Man staune: Abzockerinnen dürfen überwacht werden - Holger, 12.07.2013, 19:09
- Man staune: Abzockerinnen dürfen überwacht werden - Rainer, 13.07.2013, 04:20