Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Rechte der Scheidungsindustrie haben Vorrang vor den Menschenrechten eines Kindes! (Allgemein)

Yussuf K., Sunday, 14.07.2013, 11:38 (vor 3990 Tagen) @ Sachse

Die Rechte der Eltern berechtigen sie nicht, die Menschenrechte des Kindes aufzuheben.

Genau das machen viele Mütter und sie erfahren dabei jedwede Unterstützung aus einer sekundierenden Trennungs- u. Scheidungsindustrie. Trennungskinder werden hier als Kolateralschaden bezeichnet. Haben eben Pech gehabt. Die Familienunrechtsjutiz ist für nichts verantwortlich, die dreckige u. verkommenen Anwaltschaft der Ex, die Verfahrensbeistandschaft per Gesetz ist schuldlos und schreibt nur Rechnungen, der fabulierende Gutachter sieht im Augenwinkel nur die Flut der Euronen .... wenn er schreibt, was die Justiz von ihm stumm fordert. Ach ja, Opfer ist natürlich auch die vermeintliche Mutter, die schon wieder im Zeitgeist beim nächsten Depp gelandet ist. Bleibt zum Schluss nur der Vater übrig. Der ist schuld, weil der partout nicht sich den gesetzlichen Vorgaben .... äähh .... "beschlossenen" Mütterwünschen fügt, seine Fresse hält und zahlt. Ja, Väter sind Täter ... so muss es sein. Deswegen kann auch das Grundgesetz und BGB für solche Leute nicht gelten.

Ein Kind hat Menschenrechte? Vielleicht auf dem Papier! Zuallerst hat die Trennungs- und Scheidungsindustrie ein Recht auf Profit und Existenzsicherung


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