Unterhalt, Nebenverdienst und "fiktives Einkommen" (Recht)
Oft geistern Meldungen durch die Presse das ein Vater, neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit, zu einer Nebentätigkeit verurteilt, um den Kindesunterhalt in voller Höhe bezahlen zu können. Wenn der Mann keine Nebentätigkeit ausübt würde ihm angeblich "fiktives Einkommen" angerechnet.
Und wenn der Mann schon eine Nebentätigkeit ausübt, dann wird er zu einer weiteren Nebentätigkeit neben der Nebentätigkeit verurteilt und bekommt weiteres fiktives Einkommen angerechnet.
Da gibt's kein Limit nach oben. Es gibt nur einen Ausweg für Unterhaltsopfer: Die Methode Leutnant Dino. Das System bricht nur zusammen, wenn Unterhaltszahlungen konsequent verhindert werden. Jeder Unterhaltszahler (freiwillig oder unfreiwillig) stützt es!
In dem Fall hat das OLG ebenfalls nicht berücksichtigt, dass der Vater durch seine Vollzeittätigkeit schon ausgelastet ist (Schichtarbeiter unter Tage mit erheblichem Arbeitsweg).
Das ist doch schön, oder? Da schuftet einer quasi schon im Steinbruch und die kriegen den Hals nicht voll.
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- Unterhalt, Nebenverdienst und "fiktives Einkommen" -
Rainer,
28.10.2012, 11:15
- Unterhalt, Nebenverdienst und "fiktives Einkommen" - Joe, 28.10.2012, 23:38