Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gericht droht Heidi Külzer mit Haftbefehl - Ärztliches Attest als unglaubwürdig eingestuft (Recht)

Holger @, Tuesday, 16.07.2013, 19:47 (vor 3938 Tagen) @ Newman

Ob sie gelogen hat, soll das Gericht jetzt klären.

Nein, das ist längst geklärt im Wiederaufnahmeverfahren in Kassel. Dort wurde unmißverständlich festgestellt, daß Arnold unschuldig und die Schwefelspalte eine Falschbeschuldigerin ist.

Das jetzige Verfahren folgt zwangsläufig aus dem in Kassel: dort ging es um die Schuld Arnolds. Jetzt geht es um die Schuld der Külzerin als Falschbeschuldigerin.

Daß sie verurteilt wird, ist von vorneherein klar. Spannend ist nur das Strafmaß.

Das Land Hessen hat die Mindeststrafe vorgegeben mit Suspendierung und Halbierung der Dienstbezüge: mindestens 1 Jahr auf Bewährung, weil sie sie dann rauswerfen können.

Spannend ist, wieviel ihr die Richterfotze aufbrummt.
Ich glaube, daß sie drüber geht, weil sie genau weiß, daß durch den Tod Arnolds nichts Zivilrechtliches auf die Fotze zukommt. "Solidarität" unter Frauen gibt es nämlich nicht: das Fotzengeklüngel in der Politik ist nur seilschaftsbedingt und hat mit Überzeugung nichts zu tun.

Verstecken wird sich die Große Vorsitzende hinter dem Gutachterlein: dieser hat der Külzerin eine 'histrionische Persönlichkeitsstörung' bescheinigt, d.h. sie ist eine gewohnheitsmäßige Lügnerin.
Das reicht nicht aus, ihr Schuldunfähigkeit zu unterstellen, denn jeder Lügner kann jederzeit seine Lüge als solche erkennen.
Das Urteil wird eine Offenbarung der Gesinnung der Richtergeschlitzten sein.


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