Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129386 Einträge in 32104 Threads, 293 registrierte Benutzer, 511 Benutzer online (1 registrierte, 510 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Das kalte Kotzen (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 25.07.2013, 13:00 (vor 4148 Tagen) @ Sachse

Schon in Kindertagesstätten oder Kinderläden ist eine gleichwertige Darstellung lesbisch/schwuler Lebensformen einschließlich der Sexualität erforderlich. Eine von Anfang an offene und hemmungslose Auseinandersetzung mit Sexualität macht eine sogenannte Aufklärung überflüssig.”[/z]

Kinder, deren körperliche, geistige und soziale Entwicklung im frühen Alter überhaupt noch nicht auf die Ausübung von Sexualität ausgelegt ist, durch Zwang einer solchen "Frühsexualisierung" zu unterwerfen, ist eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach § 174 ff. StGB.

Diese Erkenntnis ist weltweit durch entwicklungspsychologische Studien hinreichend abgesichert und belegbar.

In der Pflicht sind demnächst vor allem die Eltern.
Da "Bildung" Ländersache ist, wird das Ganze hauptsächlich ein Problem in von der grünen Pest befallenen Bundesländern. Man kann nur hoffen, daß betroffene Eltern hier bis in die letzte Instanz des Bundes klagen, ggf. auch unter Zuhilfenahme entsprechender psychologischer Gutachten.

Schulpädagogik war zwar schon immer ein Experimentierfeld für gerade angesagten politischen Mainstream -
aber hier ist das Maß endgültig voll.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum