GewSchG: Der Staat entmietet doch kräftig selbst! (Politik)
Als wohnungslos gelten Menschen, die nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen.
Wer so eine "gerichtlich Wohnungszuweisung" per Gewaltschutzgesetz im Zuge einer richterlichen Anordnung im Briefkasten hat, ist ab sofort obdachlos. Eine Richterin interessiert das nicht, wo der Mann unterkommt. Das ist aber so gewollt. "Erst schießen, dann fragen!" so das Prinzip der deutschen Rechtssprechung. Es ist doch pure Heuchelei, sich jetzt hier hinzustellen und die "Obdachlosigkeit" anzuprangern, wo man der Staat diese doch in jeder Hinsicht selbst verursacht hat.
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- Arm, männlich, jung - sucht eine Wohnung (Artikel stern online) -
MirReichts,
01.08.2013, 18:58
- Das ist gewollt. Früher sperrte man die Juden ins Lager - Ausschussquotenmann, 01.08.2013, 20:07
- GewSchG: Der Staat entmietet doch kräftig selbst! - Yussuf K., 01.08.2013, 20:34